Neues vom Stadtschreiber: Ginsheim-Bauschheimer Vergleich 1837Von Hans-Benno Hauf Danach verzichten die Bauschheimer „ein für allemal“ auf ihren Anspruch auf den Platz am Schwarzbach, erstatten den Ginsheimern wegen gehabter Kosten 50 Gulden auf Michaeli[2] und die Hälfte der Ginsheimer Anwaltskosten. Im Gegenzug brauchen die Bauschheimer „ein für allemal“ in Ginsheim kein Pflastergeld zu zahlen und dürfen zukünftig „alle an den Rhein zu verbringenden und einzuladenden Waren und Sachen da einladen, wo die Ginsheimer Einwohner einladen zu pflegen.“ Und damit auch alles seine Ordnung hat, erteilt die in Dornheim residierende Obrigkeit, der großherzogliche Kreisrat Heim des Kreises Groß-Gerau am 19. Mai 1837 seine Zustimmung. [1] historisches Archiv Ginsheim-Gustavsburg |