Neues vom Stadtschreiber: Ginsheim-Bauschheimer Vergleich 1837

Von Hans-Benno Hauf

Vier Jahre lang führt die Gemeinde Bauschheim einen Rechtsstreit gegen die Ginsheimer. Es geht um den Bauschheimer Anspruch, den auf Ginsheimer Gemarkung gelegenen Einladeplatz am Schwarzbach zum Be- und Entladen der Marktnachen nach Mainz zu nutzen. Schließlich handeln die Hofgerichts-Advokaten der Gemeinden am 27. April 1837 einen Vergleich aus. Die Urkunde[1] unterschreiben von Ginsheimer Seite Bürgermeister Traupel und die Gemeinderatsmitglieder Martin Klein, Heinrich Stahl, Georg Laun, Georg Philipp Stahl, Adam Schorr, Friedrich Rauch, Johannes Rauch und Adam Müller, von Bauschheim Bürgermeister Grein und Gemeinderat  Gütlich, Jacob Hahn, Philipp Daum, Philipp Grein, Peter Sittig und Philipp Werner.

Danach verzichten die Bauschheimer „ein für allemal“ auf ihren Anspruch auf den Platz am Schwarzbach, erstatten den Ginsheimern wegen gehabter Kosten 50 Gulden auf Michaeli[2] und die Hälfte der Ginsheimer Anwaltskosten. Im Gegenzug brauchen die Bauschheimer „ein für allemal“ in Ginsheim kein Pflastergeld zu zahlen und dürfen zukünftig „alle an den Rhein zu verbringenden und einzuladenden Waren und Sachen da einladen, wo die Ginsheimer Einwohner einladen zu pflegen.“

Und damit auch alles seine Ordnung hat, erteilt die in Dornheim residierende Obrigkeit, der großherzogliche Kreisrat  Heim des Kreises Groß-Gerau am 19. Mai 1837 seine Zustimmung.


[1] historisches Archiv Ginsheim-Gustavsburg
[2]
Festtag des Erzengels Michael am 29. September

 
Klassische Ansicht

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