Neues vom Stadtschreiber: Rufschädigung anno 1656

 

Von Hans-Benno Hauf

Ein handfester Streit zwischen dem Ginsheimer Schultheis Adolf Hermann Huhn[1] und dem Mitglied des Ortsgerichts[2] Martin Kirschner[3] wird am 21. März 1656 im Ginsheimer Gerichtsbuch[4] festgehalten. Danach hat Kirschner das „ehrenrührige“ Gerücht verbreitet, dass der Schultheis „in seinem witiben stand[5]“ seine ledige Dienstmagd[6] geschwängert habe. Obwohl der Schultheis durch die fürstliche „canzeley“ feststellen lässt, dass es für diese Anklage keine Beweise zu finden seien, beharrt Huhn darauf, die Rufschädigung durch Kirschner auch noch vor das Ginsheimer Ortsgericht zu bringen. Nach Anhörung der Streithähne wird folgender Vergleich getroffen: Erstens: Von Kirschner und den an dem Gerücht Beteiligten erhält der Adolf Hermann Huhn und auch seine Erben  einen Kapitalbrief in Höhe von 50 Reichstaler[7]. Zweitens: zahlt Martin Kirschner dem Schultheis weitere 35 Reichstaler bis zum nächsten Johanßtag[8], wo dann alle Anforderungen „vffgehoben und abgedilget“ sein sollten.

Beide Parteien vereinbaren den Eintrag in das Gerichtsbuch, bekräftigen vor den anwesenden Gerichtsleuten die Annahme des Vergleichs, reichen sich die Hände und versprechen, dass aller Streit begraben und vergessen sei. Dabei behalte jeder seinen von Gott gesetzten Ehrenstand und erweise „künfftig alle lieb und freundschafft“. Ob das auch so geblieben ist? 85 Reichstaler war damals für den Erhalt des „Ehrenstandes“ schließlich eine enorme Summe, vergleichbar mit dem Monatssold für einen Hauptmann und einen Regimentskommandanten.[9]



[1] Adolff Hermann Hunen

[2]Gerichtsmann

[3] Marttin Kirschnern

[4] Original im Mainzer Stadtarchiv, übertragen von Pfr. i.R. Heinrich Tischner, bearbeitet von Dr. Hildegard Kastrup und Hans-Benno Hauf

[5] als Witwer

[6] ledige weibsmenschen so bey ihme gedienet

[7] seit Reichsmünzedikt 1566 ca. 30 g Silbergehalt

[8] 24. Juni

[9] 1671 im Bistum Münster

 
Klassische Ansicht

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