Neues vom Stadtschreiber: Eismachen

von Hans-Benno Hauf

Am 21. Januar 1910 erläßt Dt. Wallau vom großherzoglichen Kreisamt Groß-Gerau eine neue Polizeiverordnung über das Eismachen auf dem Altrhein bei Ginsheim:Auf Grund des Art. 78 der Kreis- und Provinzialordnung wird nach Vernehmung der Ortspolizeibehörde und der Gemeindevertretung von Ginsheim mit Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 18. Januar 1910 zu Nr. M. b. J. 893 verordnet:

„§ 1 Auf dem Altrhein bei Ginsheim ist das Eismachen von der oberen Kante der der Kirche gegenüberliegende Verladerampen an stromaufwärts verboten.

§ 2 Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft.

§ 3 Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft“.

Meines Wissens ist die Verordnung nie aufgehoben worden und müßte auch heute noch Anwendung finden. Nur, seit Jahrzehnten ist der Altrhein nicht mehr komplett zugefroren. Und sollte der Fall jemals eintreten, wer bräuchte dann noch zu Kühlzwecken Eis aus dem Altrhein?

 
Klassische Ansicht

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