Neues vom Stadtschreiber: Erste Sitzung der Gemeindevertretung am 12. Februar 1946

Von Hans-Benno Hauf

Am 12. Februar 1946[1] tritt im Rathaussaal zu Ginsheim erstmals die am 27. Januar neu gewählte Gemeindevertretung von Ginsheim-Gustavsburg zusammen. Es sind dies Käthe Bender, Karl Best, Gustav Brunner, Ernst Flechs, Heinrich Hofmann, Hans Jäger, Anton Mathes, Philipp Reibold, Walter Reichert, Georg Reinheimer und Wilhelm Reinheimer. Außerdem Bürgermeister Otto Wanner und die Beigeordneten Josef Heim und Ludwig Rauch. Zunächst werden die Gemeindevertreter von dem Bürgermeister mit dem Hinweis auf die Gemeindeordnung in ihr Amt eingeführt und mit Handschlag verpflichtet. Mit neun gegen vier Stimmen wird nach § 5 des Gemeindewahlgesetzes beschlossen, die Zahl der Gemeindevertreter auf insgesamt achtzehn zu erhöhen und zwar neun Vertreter pro Ortsteil. Im zweiten Teil der Tagesordnung bestimmen Gemeindevertreter einstimmig, dass die Stellen des Bürgermeisters und des Ersten Beigeordneten hauptamtlich verwaltet werden, wobei Bürgermeister und Erster Beigeordneter nicht aus demselben Ortsteil stammen dürfen. Außerdem wird  zusätzlich von den Vertretern des jeweiligen Ortsteils ein ehrenamtlicher Beigeordneter gewählt. Für jeden Ortsteil sind zwei Sekretäre hauptamtlich einzustellen. Für beide Ortsteile zuständig sind  die hauptamtlichen Stellen eines Gemeinderechners, eines Gemeindebaumeisters und eines Polizeimeisters. Dem Polizeimeister werden die erforderlichen Polizisten und Hilfspolizisten beigegeben. Die sonstigen für die Verwaltung notwendigen Hilfskräfte werden entsprechend dem Bedarf von der Gemeindevertretung bestellt. Zur Unterzeichnung der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung werden Ludwig Rauch, Wilhelm Reinheimer, Gustav Brunner und Josef Heim gewählt. Nach einer Erklärung der Gustavsburger Gemeindevertreter und  einigen Mitteilungen schließt der Bürgermeister die Sitzung.

 

Die Erklärung von den Unterzeichnern Karl Best, Gustav Brunner, Ernst Flechs, Josef Heim, Hans Jäger, Anton Mathes und Walter Reichert im Wortlaut:

„Nach dem Loslösen der rechtsrheinischen Vororte von Mainz ist Gustavsburg zunächst als unabhängige Gemeinde aufgetreten, bis durch Verfügung des Landratsamtes Groß-Gerau die Gemeinden Ginsheim und Gustavsburg zu einer Verwaltungseinheit Gustavsburg-Ginsheim zusammen gelegt wurden. Der Gustavsburger Gemeindeausschuß ist der Auffassung, daß diese Verwaltungseinheit nicht eine Zusammenlegung der Gemeinden zu einer Gemeindeeinheit bedeutet, sondern lediglich eine Einheit der Gemeindeverwaltung bezw. ihrer Organe darstellt. Der Gustavsburger Gemeindeausschuß gibt weiterhin der einheitlichen Auffassung der Gustavsburger Bevölkerung dahingehend Ausdruck, daß außer der Tatsache, daß Ginsheim und Gustavsburg früher einmal eine Gemeinde waren, keinerlei Gründe  für die Wiederzusammenlegung dieser beiden Gemeinden  bezw. ihrer Verwaltungsorgane bestehen. Die Gesamtbevölkerung von Gustavsburg  bejaht eine eindeutige Trennung von Ginsheim und Gustavsburg und aus diesem Grunde werden die Gustavsburger Gemeindeausschussmitglieder bei den hierfür zuständigen deutschen Behörden entsprechenden Antrag einreichen. Dieser Schritt soll nicht etwa die bestehenden guten nachbarlichen Beziehungen zwischen den beiden früheren Stadtteilen Ginsheim und Gustavsburg stören, sondern ist diktiert von rein fortschrittlichen und sachlichen Überlegungen.“



[1] Quelle Protokollbuch im historischen Archiv, Heimatmuseum

 
Klassische Ansicht

Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen