Neues vom Stadtschreiber: Wohlhabende Landtagskandidaten

Von Hans-Benno Hauf

 

Von Hans-Benno Hauf

Am 29. April 1826 unterschreibt Staatsminister Karl Ludwig Wilhelm von Grolmann in Darmstadt auf Grund der 1820  erlassenen Verfassung des Großherzogtums Hessen die „Bekanntmachung, den bevorstehenden Landtag, insbesondere die Wahlen der Abgeordneten betreffend“[1]. Er veröffentlicht in einer langen Liste diejenigen großherzoglichen Staatsdiener, welche vermöge ihrer Steuerverpflichtung und ihres Alters fähig sind, von den Wahlmännern der Wahlbezirke zu Landtags-Abgeordneten erwählt zu werden. Das waren Staatsdiener mit einem jährlichen Gehalt von 1000 Gulden  oder „Kapitalisten“. Für Ginsheim waren dies ein Adam Reinheimer[2], ein Adam Rauch jun.[3] und  Oberschultheis Johann Georg Philipps[4], der am 26. April 1834 für die Liberalen in die zweite Kammer der sechsten Landstände des Großherzogtums Hessen für sechs Monate bis zur Auflösung durch Großherzog Ludwig II einzog. Das Wahlrecht für die zweite Kammer[5] hatten ausschließlich Männer, die 25 Jahre alt sein mussten und jährlich mindestens 25 Gulden Steuern zahlten.


[1] abgedruckt im Großherzoglich Hessischen Regierungsblatt Nr. 10 vom 11. Mai 1826.
[2]
lt. Gänsezehnbuch Ortsbürger Adam Reinheimer I., der von 1812 bis 1828 Zehntgänse lieferte
[3] möglicherweise Adam Rauch II., Gerichtsschöffe, Ortsbürger und Maurer * 1768, gest. 19. März 1843
[4]
12.09.1774 in Trebur – 16.05.1861 in Ginsheim, H.-B. Hauf, 2017 a.a.O
[5]
  50 Abgeordnete, davon 6 durch den Adel, 10 aus den Städten Darmstadt, Mainz, Gießen, Offenbach, Friedberg, Alsfeld, Worms und Bingen und 34 aus dem restlichen Land

 
Klassische Ansicht

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