Neues vom Stadtschreiber: Wohlhabende LandtagskandidatenVon Hans-Benno Hauf Am 29. April 1826 unterschreibt Staatsminister Karl Ludwig Wilhelm von Grolmann in Darmstadt auf Grund der 1820 erlassenen Verfassung des Großherzogtums Hessen die „Bekanntmachung, den bevorstehenden Landtag, insbesondere die Wahlen der Abgeordneten betreffend“[1]. Er veröffentlicht in einer langen Liste diejenigen großherzoglichen Staatsdiener, welche vermöge ihrer Steuerverpflichtung und ihres Alters fähig sind, von den Wahlmännern der Wahlbezirke zu Landtags-Abgeordneten erwählt zu werden. Das waren Staatsdiener mit einem jährlichen Gehalt von 1000 Gulden oder „Kapitalisten“. Für Ginsheim waren dies ein Adam Reinheimer[2], ein Adam Rauch jun.[3] und Oberschultheis Johann Georg Philipps[4], der am 26. April 1834 für die Liberalen in die zweite Kammer der sechsten Landstände des Großherzogtums Hessen für sechs Monate bis zur Auflösung durch Großherzog Ludwig II einzog. Das Wahlrecht für die zweite Kammer[5] hatten ausschließlich Männer, die 25 Jahre alt sein mussten und jährlich mindestens 25 Gulden Steuern zahlten. [1]
abgedruckt im Großherzoglich Hessischen Regierungsblatt Nr. 10 vom 11. Mai
1826. |