Neues vom Stadtschreiber: Der „Schwarze Weg“ in Gustavsburg

Im Amtsverkündigungsblatt für den Kreis Groß-Gerau vom 14. November 1922 ist die nachfolgende Polizeiverordnung veröffentlicht, erlassen auf Grund des Gesetzes, die innere Verwaltung und Vertretung der Kreise und Provinzen aus dem Jahr 1911 betreffend sowie des § 366 des Reichsstrafgesetzes zur Anwendung der Geldstrafe. In Abstimmung mit der Gemeindevertretung und mit Genehmigung des Innenministeriums wurde erlassen:

 

1. Der neue schwarze Weg in Gustavsburg, der den gepflasterten alten schwarzen Weg mit der Darmstädterlandstraße verbindet, wird für den Wagenverkehr sowie für das Reiten und für das Durchtreiben von Großvieh gesperrt.

2. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 600 Mark oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen bestraft.
3. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Kreisblatt in Kraft.
Groß-Gerau, den 2. November 1922, in Vertretung Dr. Koch

Fündig geworden im Mainzer Stadtarchiv zeigt eine von dem Bischofsheimer Oberwachtmeister Barth erstellte Skizze mit dem beschrankten Bahnübergang, dem noch offen fließenden Kupferbach („Kumbach“) und der ev. Kirche an der Darmstädter Landstraße den „neuen schwarzen Weg“, die von dort nach Süden abzweigende heutige Pfarrer-Haus-Straße. Den Namen verdankt der „schwarze Weg“ wohl dem geschotterten Belag oder einer fehlenden Beleuchtung. Wer weiß es genau?

 
Klassische Ansicht

Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen