Neues vom Stadtschreiber ... 1919 - Gemeinderat und Beamtenausschuss

von Hans-Benno Hauf

Mit Wirkung zum 1. April 1919 legt der Gemeinderat unter Mitwirkung des Beamtenausschusses1 die Gehälterstufen mit Bewertung der Vorbildung, Ablegung von staatlichen Prüfungen und Leistungen in einem Vertrag2 neu fest. Aufgeführt werden der Bürgermeister, der Beigeordnete für Gustavsburg,

Gemeindeeinnehmer, zwei Gemeindesekretäre, drei Bürogehilfen, zwei Standesbeamte, vier Polizeidiener, drei Feldschützen, zwei Schuldiener, ein Nachtwächter und Hilfspolizeidiener, ein Faselwärter, ein Totengräber und Friedhofsaufseher, drei Hebammen, zwei Kleinkinderlehrerinnen, ein Installateur und ein Glöckner. Teil der Vereinbarung ist unter anderem die jährliche Gestellung einer Hose und Mütze für den Polizeidiener, alle zwei Jahre einen Rock und alle fünf Jahre einen Mantel oder Umhang. Den Feldschützen ist ein Diensthund zu stellen. Der Schuldiener erhält freie Wohnung mit Licht, Brand und Putzmaterial, der Gemeinderechner eine Schreibhilfe. Zustellungen und Mahngebühren müssen in die Gemeindekasse fließen. Den Polizeidienern ist es untersagt, in Gustavsburg Gas und Wasser abzulesen oder dafür Geld einzukassieren. Für das Laternenanstecken und Inordnunghalten hat die Gemeindevertretung fernerhin eine Person zu bestimmen. Schließlich erhalten alle die Besoldung in monatlichen Raten und je im Voraus zahlbar. Wer seinerzeit im Beamtenausschuss wirkte, ist aus dem Vertrag nicht ersichtlich.

------------
1) zu wählen auf Grund der Reichsverordnung vom 23.12.1918

2) Quelle: historisches Archiv Heimatmuseum

 
Klassische Ansicht

Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen