Neues vom Stadtschreiber ... "saftige Strafen"

von Hans-Benno Hauf

Als sich im Jahre 1863 achtundzwanzig Ginsheimer  entschlossen, einen Turnverein zu gründen und Lehrer Amelung den Vorsitz übernahm, hat das großherzogliche Kreisamt ohne Beanstandungen den Vereinszweck1 genehmigt. Nämlich Ausdauer, Kraft und Gewandheit des Körpers und Hebung des Geistes zu erzielen durch Turnübungen, Turnfahrten, Turngesang, Vorträge und ähnliche Bildungsmittel.

Die Turnstunden begannen auf dem Hof der Gaststätte Kirschner. Das notwendige Gerät (Reck, Barren und Sprungständer) hatte der Ginsheimer Wagner Dauborn gefertigt.

In dem Bemühen um äußere Ordnung und innere Disziplin beschloss im selben Jahr der Turnrat2 den folgenden  Strafenkatalog für die Mitglieder: Fehlen in der Turnstunde ohne genügende Entschuldigung: 6 Kreuzer Strafe. Zu spät kommen in der Turnstunde: 3 Kreuzer. Wer absichtlich eine vorgemachte Übung nicht machte, musste 2 Kreuzer und wer nach der Turnstunde die Geräte benutzte, musste drei Kreuzer zahlen. Absichtliche Störung der Turnstunde kostete drei Kreuzer und wer sich den Ermahnungen des Turnwartes, Vorturners und Turnlehrers gar widersetzte, da waren satte neun Kreuzer fällig.

Nun ist nicht überliefert, ob und wie häufig diese Strafen ausgesprochen und dann auch eingefordert wurden. Aufzeichnungen von Turnwart Adam Rauch, Friedrich Philipps oder Heinrich Schorr in Nachfolge von Lehrer Amelung aus dieser Zeit hierzu gibt es wohl nicht.

Dokumentiert aber ist, dass der Verein Ende 1863 auf 30 aktive, 24 inaktive und vier Zöglinge angewachsen war. Sonntagnachmittags war Übungsstunde, für die der vertraglich engagierte Vorturner Jean Nuß aus Mainz zwei Gulden3 erhielt.

Vier Jahre später verliert sich die geschichtliche Spur des ersten Ginsheimer Turnvereins.

1) Satzung, Quelle Festschrift 100 Jahre Turnen in Ginsheim
2) heute der Vorstand
3
) Wochenlohn eine Facharbeiters damals ca. 10 Gulden

 
Klassische Ansicht

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