Neues vom Stadtschreiber ... Die Straße „Am Flurgraben“

von Hans-Benno Hauf

Die Straße „Am Flurgraben“ begrenzt das Industriegebiet im Süden von Gustavsburg zwischen der Ginsheimer Straße im Westen und der Gemarkungsgrenze zu Bischofsheim im Osten nahe der A 671.

Sie hat ihren Namen von dem südlich verlaufenden offenen Entwässerungsgraben, einst Anlass zu einem ärgerlichen Zwist zwischen den Gemeinden Bischofsheim und Ginsheim. Mit der wachsenden Bevölkerung in Bischofsheim wuchs auch die Menge des in die Zitzlach1 abfließenden Wassers. Die Nachbargemeinde sah sich gezwungen, eine Verbindung mit dem Rhein herzustellen2. Die von Kreisrat Heim geführten Verhandlungen mit beiden Gemeinden gestalteten sich sehr schwierig, angesichts der auf beiden Seiten herrschenden Starrköpfigkeit. Endlich wurde doch eine Einigung erzielt und Bischofsheim erhielt 1834 das Recht, einen Graben3 vom Fahrweg beginnend durch das Ginsheimer Feld hin zum Rhein anzulegen. Die Reibereien hatten aber noch kein Ende. Entgegen den vertraglichen Bestimmungen öffneten die Bischofsheimer bei dem Hochwasser 1845/46 wiederholt die kleine Schleuse am Flurgraben zu früh, wodurch die angrenzenden Fluren der Ginsheimer Gemarkung erneut unter Wasser gesetzt wurden. Erst die Androhung des Kreisrats, Militär zur Bewachung der Schleuse anzufordern, ließ den Streit zur Ruhe kommen.

Quellen:
1)     nach Wenke: Bächlein in der Bischofsheimer Gemarkung östlich der Straße nach Gustavsburg
2)     in: Georg Mangold: Bischofsheim, ein geschichtliches Heimatbuch
3)     den heutigen Flurgraben

 
Klassische Ansicht

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