Neues vom Stadtschreiber: Öffentliche Unsittevon Hans-Benno Hauf Im Mai1 erhält der Ginsheimer Schultheiß einen wichtigen Brief2 im Namen des Darmstädter Fürsten aus dem Amt in Langen, datiert am 26. April 1732. Der Brief hat zum Inhalt, die „biß anhero übele Gewohnheit“ bei öffentlichen Kirchgängen junger Eheleute, zum Erschrecken der Hochzeitsgesellschaft, der Kinder und der Kranken mit dem Gewehr geschossen oder die Braut gar mit dem Degen „gehemmet“3 werde. Damit dies - weil dergleichen aber mehr als heidnische Gebräuche - zukünftig zu unterbleiben habe, erteilte der Amtmann E. M. Arnold aus Langen dem Schultheißen den Befehl, solche Unsitte der versammelten Gemeinde unter Androhung von Strafe zu verbieten. „Und die darwieder handeln“ waren dem Amt „zu Belegung willkürlicher Strafen“ zu melden. Es wäre bestimmt interessant zu erfahren, welche Hochzeitsbräuche sich im Laufe der Jahrhunderte in Ginsheim oder in der Mainspitze eingebürgert hatten, die heute nicht mehr bekannt oder geläufig sind. Quellen: |