Neues vom Stadtschreiber: 100 Jahre ist es her...

von Hans-Benno Hauf

100 Jahre ist es her, dass am 9. Februar 1914 der Gemeinderat eine Ortssatzung zu den Beamten1 der Gemeinde Ginsheim in 19 Paragrafen erlassen hat. Gemeindebeamte konnten werden: der Gemeinderechner, das Polizeipersonal einschließlich der Feldschützen, Schuldiener, Friedhofsaufseher, Faselwärter, die Lehrerin der Kleinkinderschule und das Büropersonal des Bürgermeisters. Tadellos mussten sie sich führen, dann konnten sie unwiderruflich angestellt werden: der Rechner nach 5 Jahren, alle anderen nach 10 Jahren tadelloser Dienstzeit. Sie mussten am Dienstort wohnen. Urlaub bis zu 14 Tagen gewährte der Bürgermeister. Die Besoldung gab es in monatlichen Raten und nachträglich zahlbar ab dem 20. jeden Monats, zustehende Naturalbezüge waren davon in Abzug zu bringen. Im Falle der durch Krankheit bedingten Arbeitsunfähigkeit zahlte die Gemeinde das Gehalt für die Dauer von 26 Wochen weiter. Die für Dienstleistungen der Gemeindebeamten entfallenden Gebühren durften den Beamten verbleiben.

Wollten Beamte aus dem Dienst ausscheiden, hatten aber durch eigene Schuld Arbeitsrückstände anwachsen lassen, durfte die Entlassung erst nach vollständiger Erfüllung ihrer Verpflichtungen vom Bürgermeister erteilt werden.

Jeder Polizeidiener bekam 75 Mark Kleidergeld. Die beiden zu Gustavsburg stationierten erhielten eine Wohnung, deren Geldwert mit je 200 Mark von der Besoldung abzuziehen war. Die Schuldiener bekamen eine freie Wohnung, Licht und Heizmaterial, ihnen wurden aber pauschale Markbeträge von der Besoldung in Abzug gebracht. Die Lehrerin an der Kleinkinderschule konnte frei wohnen mit Licht und Heizmaterial bis zum Geldwert von 250 Mark, ist in der beigeschlossenen Besoldungsordnung zu lesen, die rückwirkend zum 1. April 1912 in Kraft gesetzt wurde.

1) Ortssatzung betreffend die Anstellungs- und Besoldungsverhältnisse der Gemeindebeamten der Gemeinde Ginsheim, veröffentlicht von Großherzoglicher Bürgermeisterei Ginsheim am 21. August 1914 durch Bürgermeister Rauch. Quelle: historisches Archiv Heimatmuseum Ginsheim-Gustavsburg

 
Klassische Ansicht

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