Neues vom Stadtschreiber ... Eine landgräfliche Auflagevon Hans-Benno Hauf Vor gut einem viertel Jahrtausend, genau am 23. September 1754, genehmigt Landgraf Ludwig VIII. von Hessen-Darmstadt (1) der Gemeinde Ginsheim den Verkauf "den ihr zustehenden wüsten und bis daher nicht benutzten Platz à 12 ¼ Ruthen (2) an dem innern Ende der Wohnhäußer ohnweit des Rheines an Nicolaus Rauch II daselbst zur Erbauung eines Wohnhaußes". Und er fügt hinzu, dass der Verkaufspreis mindestens 45 Gulden (3) oder mehr (4) betragen müsse. Die landgräfliche "Kommunalaufsicht" verband die Zustimmung zum Verkauf des Grundstücks mit der Auflage, das zu erlosende Geld "in Specie" zur "Tilgung der reichen (5) Bau Schulden" zu verwenden und ergänzt, dass die Gemeinde "unterthänigst" auf den Vollzug zu achten habe. Wie sich die Zeiten so gleichen. Schon im achtzehnten Jahrhundert gab es Haushaltskonsolidierung und Schuldenreduzierung. Quellen: 1) Regierungszeit 1739 - 1768 |