Neues vom Stadtschreiber ... Das Reiffenberger Gut (1) zu Ginsheim

von Hans-Benno Hauf

Johann Henrich von und zu Reiffenberg (2), Besitzer eines Hofes in Ginsheim mit den zugehorigen Feldgütern (3), schließt mit Georg Zahn und Diether Stahlaus Ginsheim 1601 einen Erbleihevertrag ab, der für die Erben und Nachkommen beider Seiten gilt (4). Wo der Hof in Ginsheim war, ist nicht überliefert, seine Felder aber sind in einer Vermessung vom 17.09.1702 beschrieben (5). Sie liegen am Bauschheimer Weg, in den Lochwiesen, in den langen Gärten, im Eigen, Simons Grund, Kreuzlach, Holzweg, Grasweg, Hinter der Ruthen, Nachtweid, Fischwies, Eselswies, Haag Weg, Rohrgewann, Lange Streng u. v. m.. Es sind 78 "Landstücke" mit 111 2/4 Morgen (6), also ein sehr großer Besitz.

Jedes Jahr, zwischen Himmelfahrt und Jesu Geburt, haben die Pächter 40 Malter Korn in "guter dürrer Frucht" nach Mainzer Maß (7) zu liefern und die Türkensteuer (8) zu zahlen. 1609 bis 1630 betrugen jährliche Zahlungen 4 Rheinische Gulden und 12 Alb ans Mainzer Domstift.

1640 klagt die Gemeinde, daß die Reiffenberger "Hofleute" (Pächter) weniger Steuern zahlen müssen als die übrigen Bauern, doch die Klage wird zu Gunsten der Reiffenberger abgelehnt.

1672 versichert die Gemeinde dem landgräflichen Amt Kelsterbach, dass das Gut seinen Zahlungsverpflichtungen seit 1609 laut "unsern alten gerichtlichen brieffen" stets ordentlich nachkommt.

Aus den zwei Hofleuten Zahn und Stahl werden bis 1702 siebzehn namentlich genannte Nachkommen als Pächter. Anfang 1703 verhandeln das Mainzer Domkapitel (9), die Gemeinde, ein Major von Schrautenbach und die Pächter über einen gemeinsamen Kauf des Gutes. Das "hochwürdige Dhomstift" verlangt 2500 Gulden, bar zu zahlen. Schon am 16.02.1703 quittiert der Metropolit des Domstifts, Johann Conrad Mohr, den Verkauf an die Gemeinde Ginsheim.

1704 rechnet die Gemeinde die Gesamtkosten für den Kauf aus und kommt auf 2908 Rheinische Gulden. Darin sind enthalten: Gemeinkosten von 210 Gulden für Vermessung, Amtskosten, Fahrtkosten nach Mainz und 1 Gulden für die Armen. Jeder der 17 Bauern (10) hat 135 Gulden und 15 Alb zu zahlen. Außerdem müssen diese 17 von 1712 bis 1718 zusammen 250 Rheinische Gulden pro Jahr als Zehntzahlung entrichten.

Quellen:

1) Inhaltsangabe der zahlreichen Dokumente aus dem Mainzer Vorortarchiv 07/119, übertragen von Dr. Hildegard Kastrup, bearbeitet von Hans-Benno Hauf
2) vermutlich Graf Johann Heinrich Freiherr von Reifenberg, Kaiserlicher Rat und Kammerherr, verstorben am 4. März 1628
3) Feldgüter "mit Befurchung, Rainen, Steinen und Zinßen"
4) Vertragskopie attestiert vom Schultheiß und Gericht in Ginsheim am 7.12.1605
5) Vermessung durch Christoph Oppermann vom Amt Kelsterbach
6) 1 Morgen = 25 a = 2500 m² (1 Pflugtagwerk), 1 Frankfurter Rute = 12,5 m², Quelle Brockhaus Lexikon
7) 1 Malter nach Mainzer Maß sind etwa 109 Liter
8) Türkenpfennig, Steuer zur Finanzierung der Abwehr der Türkengefahr
9) laut Kriegskosten-Abrechnungen von 1692 bis 1702 im Besitz des Gutes
10) Paul Amelung, Bingel, Johannes Haft, Jo. Michael Hafft, Georg Laubenheimer, Johannes Mayß, (Vorname?) Laubenheimer, Cloß Laubenheimer, Jorg Reinheimer, Johann Philipp Reinheimer, Jost Traupel, Philipp Traupel, Vollmers Witib., Jo. Peter Voltz, Martin Voltz und Johann Zentgraff

 
Klassische Ansicht

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