BürgerbürosDas Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich
nach vorheriger Terminvereinbarung für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier Aus dem umfangreichen Angebot aller Dienstleistungen Ihrer Stadtverwaltung sollen Sie möglichst viele davon leicht und direkt in Anspruch nehmen können. Daher steht in
jedem Stadtteil ein Bürgerbüro
mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten und behindertengerechten Zugängen für Sie zur Verfügung. Welche Dienstleistungen wir für Sie in dem jeweiligen Bürgerbüro anbieten, erfahren Sie unter dem jeweiligen Bürgerbüro (siehe Seite unten). FundsachenAb sofort können folgende Gegenstände (gefunden im April 2024) im Bürgerbüro Gustavsburg nach telefonischer Terminvereinbarung abgeholt werden:
⇑ / Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.LeistungsbeschreibungSie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden. Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen. Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Mit diesem Antrag haben Sie die Möglichkeit, für sich eine oder mehrere der folgenden Übermittlungssperren im Melderegister eintragen zu lassen:
Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage) TeaserWenn Sie die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht möchten, dann können dagegen widersprechen. Zuständige StelleDie Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind. Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen. Online-VerfahrenZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen |