BürgerbürosDas Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich
nach vorheriger Terminvereinbarung für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier Aus dem umfangreichen Angebot aller Dienstleistungen Ihrer Stadtverwaltung sollen Sie möglichst viele davon leicht und direkt in Anspruch nehmen können. Daher steht in
jedem Stadtteil ein Bürgerbüro
mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten und behindertengerechten Zugängen für Sie zur Verfügung. Welche Dienstleistungen wir für Sie in dem jeweiligen Bürgerbüro anbieten, erfahren Sie unter dem jeweiligen Bürgerbüro (siehe Seite unten). FundsachenAb sofort können folgende Gegenstände (gefunden im April 2024) im Bürgerbüro Gustavsburg nach telefonischer Terminvereinbarung abgeholt werden:
⇑ / Ausweise und Dokumente / Urkunden und Bescheinigungen / Kircheneintritt/KirchenaustrittLeistungsbeschreibungEin Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen. Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären. An wen muss ich mich wenden?Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde. Welche Gebühren fallen an?Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro. RechtsgrundlageZuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |