BürgerbürosDas Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich
nach vorheriger Terminvereinbarung für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier Aus dem umfangreichen Angebot aller Dienstleistungen Ihrer Stadtverwaltung sollen Sie möglichst viele davon leicht und direkt in Anspruch nehmen können. Daher steht in
jedem Stadtteil ein Bürgerbüro
mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten und behindertengerechten Zugängen für Sie zur Verfügung. Welche Dienstleistungen wir für Sie in dem jeweiligen Bürgerbüro anbieten, erfahren Sie unter dem jeweiligen Bürgerbüro (siehe Seite unten). FundsachenAb sofort können folgende Gegenstände (gefunden im April 2024) im Bürgerbüro Gustavsburg nach telefonischer Terminvereinbarung abgeholt werden:
⇑ / WohngeldLeistungsbeschreibungWenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt. Achtung: Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
In den Bürgerbüros der Stadt Ginsheim-Gustavsburg sind Antragsformulare erhältlich.
Das Seniorenbüro kann bei der Antragstellung behilflich sein. Welche Unterlagen werden benötigt?Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle. RechtsgrundlageWas sollte ich noch wissen?Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite. Online-VerfahrenZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen |