BürgerbürosDas Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich
nach vorheriger Terminvereinbarung für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier Aus dem umfangreichen Angebot aller Dienstleistungen Ihrer Stadtverwaltung sollen Sie möglichst viele davon leicht und direkt in Anspruch nehmen können. Daher steht in
jedem Stadtteil ein Bürgerbüro
mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten und behindertengerechten Zugängen für Sie zur Verfügung. Welche Dienstleistungen wir für Sie in dem jeweiligen Bürgerbüro anbieten, erfahren Sie unter dem jeweiligen Bürgerbüro (siehe Seite unten). FundsachenAb sofort können folgende Gegenstände (gefunden im April 2024) im Bürgerbüro Gustavsburg nach telefonischer Terminvereinbarung abgeholt werden:
⇑ / Mobilität und Fahrzeuge / Führerscheine / Fahrerlaubnis: FahrgastbeförderungLeistungsbeschreibungWenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das Gleiche gilt, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern. Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für
Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 sind, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi führen. Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Falls die FzF für Taxen gelten soll zusätzlich:
Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll zusätzlich:
Welche Gebühren fallen an?Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Rechtsgrundlage§ 48 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Ein Antrag ist in den Bürgerbüros der Stadt Ginsheim-Gustavsburg möglich.Zuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |