BürgerbürosDas Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich
nach vorheriger Terminvereinbarung für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier Aus dem umfangreichen Angebot aller Dienstleistungen Ihrer Stadtverwaltung sollen Sie möglichst viele davon leicht und direkt in Anspruch nehmen können. Daher steht in
jedem Stadtteil ein Bürgerbüro
mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten und behindertengerechten Zugängen für Sie zur Verfügung. Welche Dienstleistungen wir für Sie in dem jeweiligen Bürgerbüro anbieten, erfahren Sie unter dem jeweiligen Bürgerbüro (siehe Seite unten). FundsachenAb sofort können folgende Gegenstände (gefunden im April 2024) im Bürgerbüro Gustavsburg nach telefonischer Terminvereinbarung abgeholt werden:
⇑ / Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / WahlbenachrichtigungLeistungsbeschreibungDie Wahlbenachrichtigung unterrichtet die Wahlberechtigten u.a. darüber, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wo sie wählen können und ob ihr Wahllokal barrierefrei ist. Die Gemeinden verschicken die Wahlbenachrichtigungen, die spätestens am 21. Tag vor der Wahl dem Wahlberechtigten zugestellt sein müssen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Briefwahl bzw. Erteilung eines Wahlscheins abgedruckt. Sofern der Wahlscheinantrag mit der Post an das Wahlamt gesendet wird, muss er ausreichend frankiert werden. Die Wahlbenachrichtigung sollte zur Stimmabgabe mitgebracht werden, damit der Wahlvorstand den Wahlberechtigten schneller im Wählerverzeichnis finden kann. Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.
VoraussetzungenSie müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis eingetragen sein. Welche Fristen muss ich beachten?Sie gehen davon aus, dass Sie wahlberechtigt sind, haben aber bis zum 21. Tag vor einer Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Dann sollten Sie sich bis zum 16. Tag vor der Wahl mit Ihrer zuständigen Kommune in Verbindung setzen und nachfragen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?Zuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |