Bürgerbüros


Das Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier



Aus dem umfangreichen Angebot aller Dienstleistungen Ihrer Stadtverwaltung sollen Sie möglichst viele davon leicht und direkt in Anspruch nehmen können.

Daher steht in jedem Stadtteil ein Bürgerbüro mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten und behindertengerechten Zugängen für Sie zur Verfügung.

Welche Dienstleistungen wir für Sie in dem jeweiligen Bürgerbüro anbieten, erfahren Sie unter dem jeweiligen Bürgerbüro (siehe Seite unten).


Fundsachen

Ab sofort können folgende Gegenstände (gefunden im April 2024) im Bürgerbüro Gustavsburg nach telefonischer Terminvereinbarung abgeholt werden:

  • Rumänischer Ausweis
  • Hundemarke von TASSO e.V.
  • Autoschlüssel von VW
  • Schwarzes Ledermäppchen / Adressbuch
  • Schlüsselbund
  • Damen-Armbanduhren



Leistungsbeschreibung

Die Wahlbenachrichtigung unterrichtet die Wahlberechtigten u.a. darüber, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wo sie wählen können und ob ihr Wahllokal barrierefrei ist. Die Gemeinden verschicken die Wahlbenachrichtigungen, die spätestens am 21. Tag vor der Wahl dem Wahlberechtigten zugestellt sein müssen.  Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Briefwahl bzw. Erteilung eines Wahlscheins abgedruckt. Sofern der Wahlscheinantrag mit der Post an das Wahlamt gesendet wird, muss er ausreichend frankiert werden.

Die Wahlbenachrichtigung sollte zur Stimmabgabe mitgebracht werden, damit der Wahlvorstand den Wahlberechtigten schneller im Wählerverzeichnis finden kann.

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.

Voraussetzungen

Sie müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie gehen davon aus, dass Sie wahlberechtigt sind, haben aber bis zum 21. Tag vor einer Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Dann sollten Sie sich bis zum 16. Tag vor der Wahl mit Ihrer zuständigen Kommune in Verbindung setzen und nachfragen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

 
Klassische Ansicht

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