SporthallenIn Ginsheim-Gustavsburg gibt es zwei Sporthallen, die durch die Stadt betrieben werden. Weitere Sporthallen stehen an den Schulen zur Verfügung (kleine Turnhallen und eine Großsporthalle), die durch den Kreis Groß-Gerau vermietet werden. Städtische SporthallenDie städtischen Sporthallen werden generell von zugelassenen Vereinen benutzt. ⇑ / Bauen und Immobilien / Kauf, Miete und Pacht / Kommunales Gebäudemanagement/LiegenschaftsverwaltungLeistungsbeschreibungKommunen und Kreise verfügen oft über zahlreiche Liegenschaften bzw. Gebäude unterschiedlicher Nutzung. Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume, aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u.v.m. Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude zuständig. Die Liegenschaftsverwaltung/das Gebäudemanagement der kommunalen Behörden ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig. Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde oder eines Landkreise gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:
In vielen Kommunen bietet sich die Möglichkeit, öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen zu nutzen. An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Vermietung von Räumlichkeiten in Ginsheim-Gustavsburg:
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