Freizeitangebote Seniorentreff "Zur Fähre" - Ginsheim
Der Seniorentreff „Zur
Fähre“ - am Altrheinufer in Ginsheim gelegen - ist eine Begegnungsstätte für die ältere Generation der Stadt
Ginsheim-Gustavsburg.
Folgende Angebote können dort in Anspruch genommen werden:
- Gedächtnistraining
- Mittagstisch
- Sonderveranstaltungen
- Offener Treff: Seniorzeit
- Digital-Stammtisch
- Treff im Treff - eine Veranstaltung des Seniorenbeirates
Die Termine und Öffnungszeiten sind in dem jeweiligen Quartals-Programmheft (Flyer des Seniorenbüros - Programm 2. Quartal 2024) und in der Presse abgedruckt.
Zentrum aller Generationen (ZAG) - Gustavsburg
Das "Zentrum aller Generationen" (ZAG) in Gustavsburg, Pestalozzistraße 10, ist eine Begegnungsstätte für die ältere Generation der Stadt
Ginsheim-Gustavsburg.
Folgende Angebote können dort in Anspruch genommen werden:
- Spielenachmittag im ZAG - in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendbüro
- Mittagstisch
- Sonderveranstaltungen
- Offener Treff: Treff 60+
- Digital-Stammtisch
- Kreatives mit Wolle und Nadel - in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendbüro
Die Termine und Öffnungszeiten sind in dem jeweiligen Quartals-Programmheft (Flyer des Seniorenbüros - Programm 1. Quartal 2024) und in der Presse abgedruckt.
Kontakt
Für weitere Informationen können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen. LeistungsbeschreibungDie Nachtpflege soll die häusliche Pflege begleitend unterstützen. Sie können Leistungen der Nachtpflege in Anspruch nehmen, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.
Im Rahmen der Leistungshöchstbeträge übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung, und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gesondert berechenbare Investitionskosten müssen dagegen grundsätzlich privat getragen werden.
Einrichtungen der Nachtpflege betreuen pflegebedürftige Menschen, die Hilfestellungen beim Zubettgehen, Aufstehen und bei Maßnahmen der Körperpflege benötigen.
Nachtpflegeeinrichtungen werden oft von dementen Personen genutzt, die einen gestörten Tag-Nacht-Rhythmus haben. Wenn diese nachts in einer Nachtpflegeeinrichtung untergebracht sind, können die Angehörigen durchschlafen und sich tagsüber wieder um die Pflegebedürftigen kümmern.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.
Das Seniorenbüro der Stadt Ginsheim-Gustavsburg berät und kennt die Angebote im Umkreis. Voraussetzungen
- Die Nachtpflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden
- Sie gilt für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann
oder
- wenn die Nachtpflege zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können einen Leistungsbetrag von 125 Euro für die Nachtpflege heranziehen. Dieser Betrag entspricht dem monatlichen Entlastungsleistungsbeitrag. RechtsgrundlageEnthalten in folgenden Kategorien |