Freizeitangebote Seniorentreff "Zur Fähre" - Ginsheim
Der Seniorentreff „Zur
Fähre“ - am Altrheinufer in Ginsheim gelegen - ist eine Begegnungsstätte für die ältere Generation der Stadt
Ginsheim-Gustavsburg.
Folgende Angebote können dort in Anspruch genommen werden:
- Gedächtnistraining
- Mittagstisch
- Sonderveranstaltungen
- Offener Treff: Seniorzeit
- Digital-Stammtisch
- Treff im Treff - eine Veranstaltung des Seniorenbeirates
Die Termine und Öffnungszeiten sind in dem jeweiligen Quartals-Programmheft (Flyer des Seniorenbüros - Programm 2. Quartal 2024) und in der Presse abgedruckt.
Zentrum aller Generationen (ZAG) - Gustavsburg
Das "Zentrum aller Generationen" (ZAG) in Gustavsburg, Pestalozzistraße 10, ist eine Begegnungsstätte für die ältere Generation der Stadt
Ginsheim-Gustavsburg.
Folgende Angebote können dort in Anspruch genommen werden:
- Spielenachmittag im ZAG - in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendbüro
- Mittagstisch
- Sonderveranstaltungen
- Offener Treff: Treff 60+
- Digital-Stammtisch
- Kreatives mit Wolle und Nadel - in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendbüro
Die Termine und Öffnungszeiten sind in dem jeweiligen Quartals-Programmheft (Flyer des Seniorenbüros - Programm 1. Quartal 2024) und in der Presse abgedruckt.
Kontakt
Für weitere Informationen können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen. LeistungsbeschreibungVersicherte haben Anspruch auf Häusliche Krankenpflege, die grundsätzlich Behandlungspflege, Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst. Die Leistung wird vom Arzt verordnet und muss von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Vorausgesetzt im Haushalt lebt keine andere Person, die die Versorgung übernehmen kann. Welche Leistungen übernommen werden, hängt vom individuellen Krankheitsbild ab:
Wenn mit der häuslichen Krankenpflege der ärztliche Behandlungserfolg gesichert wird, werden die Kosten für die Behandlungspflege übernommen, so lange das medizinisch erforderlich ist (Sicherungspflege). In Ihrer Satzung kann die Krankenkasse auch die Übernahme der Grundpflege und der Hauswirtschaftlichen Versorgung vorsehen.
Wenn mit der häuslichen Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt ersetzt, vermieden oder verkürzt werden kann, werden die Kosten für die Behandlungspflege und wenn erforderlich zusätzlich die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung übernommen (Krankenhausvermeidungspflege).
Wer wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung auf Unterstützung angewiesen ist, erhält die sogenannte Unterstützungspflege (Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung).
Bei der Krankenhausvermeidungs- und der Unterstützungspflege erfolgt die Kostenübernahme je nach Krankheitsfall in der Regel bis zu vier Wochen. Eine Verlängerung aus medizinischen Gründen ist möglich. Beide Leistungen umfassen auch die ambulante Palliativversorgung.
Das Seniorenbüro der Stadt Ginsheim-Gustavsburg berät und kennt die Angebote in der Umgebung. RechtsgrundlageEnthalten in folgenden Kategorien |