Freizeitangebote

Senioren
 


Seniorentreff "Zur Fähre" - Ginsheim

Der Seniorentreff „Zur Fähre“ - am Altrheinufer in Ginsheim gelegen - ist eine Begegnungsstätte für die ältere Generation der Stadt Ginsheim-Gustavsburg.

Folgende Angebote können dort in Anspruch genommen werden:

  • Gedächtnistraining
  • Mittagstisch
  • Sonderveranstaltungen
  • Offener Treff: Seniorzeit
  • Digital-Stammtisch
  • Treff im Treff - eine Veranstaltung des Seniorenbeirates

Die Termine und Öffnungszeiten sind in dem jeweiligen Quartals-Programmheft (Flyer des Seniorenbüros - Programm 2. Quartal 2024) und in der Presse abgedruckt.


Zentrum aller Generationen (ZAG) - Gustavsburg

Das "Zentrum aller Generationen" (ZAG) in Gustavsburg, Pestalozzistraße 10, ist eine Begegnungsstätte für die ältere Generation der Stadt Ginsheim-Gustavsburg.

Folgende Angebote können dort in Anspruch genommen werden:

  • Spielenachmittag im ZAG - in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendbüro
  • Mittagstisch
  • Sonderveranstaltungen
  • Offener Treff: Treff 60+
  • Digital-Stammtisch
  • Kreatives mit Wolle und Nadel - in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendbüro

Die Termine und Öffnungszeiten sind in dem jeweiligen Quartals-Programmheft (Flyer des Seniorenbüros - Programm 1. Quartal 2024) und in der Presse abgedruckt.


Kontakt

Für weitere Informationen können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

/ Gesundheit und Vorsorge / Pflege / Vollstationäre Pflege für gesetzlich Pflegeversicherte Informationserteilung

Leistungsbeschreibung

Vollstationäre Pflege bedeutet, dass die Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim betreut und versorgt werden.

Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Pflegeheimen unterscheidet sich nicht von der für andere Versicherte, die zu Hause wohnen. Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen gilt die freie Arztwahl.

Die Pflegeversicherung zahlt bei vollstationärer Pflege pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen.

Der Leistungen für vollstationäre Pflege betragen monatlich

  • bei Pflegegrad 1: 125 Euro Zuschuss,
  • bei Pflegegrad 2: 770 Euro
  • bei Pflegegrad 3: 1.262 Euro,
  • bei Pflegegrad 4: 1.775 Euro und
  • bei Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Reicht die Leistung der Pflegeversicherung nicht aus, um die pflegebedingten Aufwendungen abzudecken, muss die pflegebedürftige Person einen Eigenanteil zahlen.

Zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil fallen bei vollstationärer Pflege für die Pflegebedürftigen weitere Kosten an:

  • Kosten für die Unterbringung und Verpflegung.
  • gegebenenfalls gesondert berechenbare Investitionskosten Hierbei handelt es sich um Ausgaben des Betreibers für Anschaffungen, Gebäudemiete und Ähnliches, die auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden können.
  • Kosten für besondere Komfort- oder Zusatzleistungen müssen ebenfalls privat bezahlen werden.

Grundsätzlich gilt: Die Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Investitionen und Komfortleistungen fallen je nach Einrichtung sehr unterschiedlich aus. Es ist daher ratsam, sich bei der Auswahl eines Heims ausführlich darüber zu informieren.

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Das Seniorenbüro der Stadt Ginsheim-Gustavsburg berät und unterstützt bei Betreuungsangeboten.

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