Freizeitangebote Seniorentreff "Zur Fähre" - Ginsheim
Der Seniorentreff „Zur
Fähre“ - am Altrheinufer in Ginsheim gelegen - ist eine Begegnungsstätte für die ältere Generation der Stadt
Ginsheim-Gustavsburg.
Folgende Angebote können dort in Anspruch genommen werden:
- Gedächtnistraining
- Mittagstisch
- Sonderveranstaltungen
- Offener Treff: Seniorzeit
- Digital-Stammtisch
- Treff im Treff - eine Veranstaltung des Seniorenbeirates
Die Termine und Öffnungszeiten sind in dem jeweiligen Quartals-Programmheft (Flyer des Seniorenbüros - Programm 2. Quartal 2024) und in der Presse abgedruckt.
Zentrum aller Generationen (ZAG) - Gustavsburg
Das "Zentrum aller Generationen" (ZAG) in Gustavsburg, Pestalozzistraße 10, ist eine Begegnungsstätte für die ältere Generation der Stadt
Ginsheim-Gustavsburg.
Folgende Angebote können dort in Anspruch genommen werden:
- Spielenachmittag im ZAG - in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendbüro
- Mittagstisch
- Sonderveranstaltungen
- Offener Treff: Treff 60+
- Digital-Stammtisch
- Kreatives mit Wolle und Nadel - in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendbüro
Die Termine und Öffnungszeiten sind in dem jeweiligen Quartals-Programmheft (Flyer des Seniorenbüros - Programm 1. Quartal 2024) und in der Presse abgedruckt.
Kontakt
Für weitere Informationen können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen. LeistungsbeschreibungSie möchten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen?
Dazu benötigen Sie neben einem gültigen Schwerbehindertenausweis mit mindestens einem der nachfolgenden Merkzeichen "G", „aG“, "H", „Bl“ oder "Gl" ein Beiblatt mit einer gültigen Wertmarke.
Das Seniorenbüro der Stadt Ginsheim-Gustavsburg unterstützt bei der Antragstellung eines Schwerbehindertenausweises und bei Beantragung der unentgeltlichen Beförderung mit dem ÖPNV. Welche Unterlagen werden benötigt?Falls Sie die kostenlose Wertmarke aus wirtschaftlichen Gründen beantragen, ist neben dem übersandten Antragsvordruck auf unentgeltliche Wertmarke ein aktueller Nachweis über den Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, VIII oder XII oder nach den §§ 27a /27d BVG vorzulegen.
Sofern Sie die unentgeltliche Wertmarke aus gesundheitlichen Gründen (festgestellte Merkzeichen H und/oder Bl) beantragen genügt eine Rücksendung des übersandten Antragvordruckes oder ein entsprechendes formloses Antragsschreiben. Welche Gebühren fallen an?Sofern Sie die o.g. Voraussetzungen für eine unentgeltliche Wertmarke aus wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Gründen erfüllen, fallen keine Kosten an. Sollten Sie jedoch keine der o.g. Sozialleistungen erhalten oder keine Feststellung der o.a. Merkzeichen vorliegen , kann die Wertmarke gegen eine Eigenbeteiligung von 80,00 Euro für eine Laufzeit von einem Jahr oder für 40,00 Euro für eine Laufzeit von einem halben Jahr ausgegeben werden. Welche Fristen muss ich beachten?Keine.
Bitte beachten Sie, dass die entgeltliche Wertmarke erst dann ausgestellt werden kann, wenn bei dem Hessischen Amt für Versorgung und Soziales der Eingang der Wertmarkengebühr verzeichnet wird. Der Gültigkeitsbeginn der Wertmarke ist immer der Erste eines Monats. RechtsgrundlageEnthalten in folgenden Kategorien |