Freizeitangebote

Senioren
 


Seniorentreff "Zur Fähre" - Ginsheim

Der Seniorentreff „Zur Fähre“ - am Altrheinufer in Ginsheim gelegen - ist eine Begegnungsstätte für die ältere Generation der Stadt Ginsheim-Gustavsburg.

Folgende Angebote können dort in Anspruch genommen werden:

  • Gedächtnistraining
  • Mittagstisch
  • Sonderveranstaltungen
  • Offener Treff: Seniorzeit
  • Digital-Stammtisch
  • Treff im Treff - eine Veranstaltung des Seniorenbeirates

Die Termine und Öffnungszeiten sind in dem jeweiligen Quartals-Programmheft (Flyer des Seniorenbüros - Programm 2. Quartal 2024) und in der Presse abgedruckt.


Zentrum aller Generationen (ZAG) - Gustavsburg

Das "Zentrum aller Generationen" (ZAG) in Gustavsburg, Pestalozzistraße 10, ist eine Begegnungsstätte für die ältere Generation der Stadt Ginsheim-Gustavsburg.

Folgende Angebote können dort in Anspruch genommen werden:

  • Spielenachmittag im ZAG - in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendbüro
  • Mittagstisch
  • Sonderveranstaltungen
  • Offener Treff: Treff 60+
  • Digital-Stammtisch
  • Kreatives mit Wolle und Nadel - in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendbüro

Die Termine und Öffnungszeiten sind in dem jeweiligen Quartals-Programmheft (Flyer des Seniorenbüros - Programm 1. Quartal 2024) und in der Presse abgedruckt.


Kontakt

Für weitere Informationen können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

Leistungsbeschreibung

Das Landesblindengeld ist eine Leistung des Landes Hessen, die einkommens-, vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen an zivilblinde Menschen, blinden Menschen Gleichgestellte und hochgradig in der Sehfähigkeit behinderte Menschen erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Das Seniorenbüro der Stadt Ginsheim-Gustavsburg berät und unterstützt bei der Antragstellung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

•Den Antrag auf Bewilligung von Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten Sie direkt beim LWV Hessen.
•Eine augenfachärztliche Bescheinigung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für die augenfachärztliche Bescheinigung sind von der Antragstellerin/dem Antragsteller zu tragen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Leistungsbewilligung ist erst nach Eingang des Antrages beim Landeswohlfahrtsverband Hessen möglich.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das pauschalierte Landesblindengeld hinaus Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII beantragt werden. Siehe dazu auch das Stichwort  Blindenhilfe/Aufstockungsleistung

Bemerkungen

Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Blindengeld für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen".

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