Beratung für Senioren & Angehörige
Das Seniorenbüro der Stadt berät Seniorinnen, Senioren und ihre Angehörige, vermittelt Hilfen und
bietet verschiedene Dienstleistungen an. Zu folgenden Themen bietet das Seniorenbüro Unterstützung:
- Beratung bei ambulanter und stationärer Versorgung
- Beratung bei drohendem Verlust der Wohnung
- Beratung bei Demenzerkrankungen
- Beratung bei finanziellen Problemen
- Beratung bei Suchterkrankungen
- Beratung im Falle des Todes des Partners
- Beratung und Hilfe bei Antragstellungen
- Beratung und Hilfe bei der Erstellung von Verfügungen
- Vermittlung von Angehörigenschulungen von Demenzpatienten (Zusammenarbeit
mit der Alzheimergesellschaft Rüsselsheim)
- Vermittlung des Einkaufsdienstes
Kontakt
Für weitere Informationen können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.
LeistungsbeschreibungSie möchten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen?
Dazu benötigen Sie neben einem gültigen Schwerbehindertenausweis mit mindestens einem der nachfolgenden Merkzeichen "G", „aG“, "H", „Bl“ oder "Gl" ein Beiblatt mit einer gültigen Wertmarke.
Das Seniorenbüro der Stadt Ginsheim-Gustavsburg unterstützt bei der Antragstellung eines Schwerbehindertenausweises und bei Beantragung der unentgeltlichen Beförderung mit dem ÖPNV. Welche Unterlagen werden benötigt?Falls Sie die kostenlose Wertmarke aus wirtschaftlichen Gründen beantragen, ist neben dem übersandten Antragsvordruck auf unentgeltliche Wertmarke ein aktueller Nachweis über den Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, VIII oder XII oder nach den §§ 27a /27d BVG vorzulegen.
Sofern Sie die unentgeltliche Wertmarke aus gesundheitlichen Gründen (festgestellte Merkzeichen H und/oder Bl) beantragen genügt eine Rücksendung des übersandten Antragvordruckes oder ein entsprechendes formloses Antragsschreiben. Welche Gebühren fallen an?Sofern Sie die o.g. Voraussetzungen für eine unentgeltliche Wertmarke aus wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Gründen erfüllen, fallen keine Kosten an. Sollten Sie jedoch keine der o.g. Sozialleistungen erhalten oder keine Feststellung der o.a. Merkzeichen vorliegen , kann die Wertmarke gegen eine Eigenbeteiligung von 80,00 Euro für eine Laufzeit von einem Jahr oder für 40,00 Euro für eine Laufzeit von einem halben Jahr ausgegeben werden. Welche Fristen muss ich beachten?Keine.
Bitte beachten Sie, dass die entgeltliche Wertmarke erst dann ausgestellt werden kann, wenn bei dem Hessischen Amt für Versorgung und Soziales der Eingang der Wertmarkengebühr verzeichnet wird. Der Gültigkeitsbeginn der Wertmarke ist immer der Erste eines Monats. RechtsgrundlageEnthalten in folgenden Kategorien |