Senioren

 

Von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Ginsheim-Gustavsburg sind etwa ein Viertel 60 Jahre und älter. Für diese große Bevölkerungsgruppe bietet die Stadt Ginsheim-Gustavsburg eine Beratungsstelle sowie ein großes Freizeitprogramm an.

Im Rathaus Ginsheim ist das Seniorenbüro untergebracht. Der Seniorentreff „Zur Fähre“ ist direkt am Ginsheimer Altrhein zu finden.


Wunschzettel an das Seniorenbüro der Stadt

Was wünschen Sie sich als (Freizeit-)Angebote in Ginsheim-Gustavsburg? Schreiben Sie Ihren persönlichen Wunschzettel an das städtische Seniorenbüro!

Einfach per E-Mail an senioren@gigu.de oder per Einwurf in die Briefkästen der Rathäuser oder der Bürgerbüros.




Kontakt

Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Seniorenbüros zur Verfügung:

/ Gesundheit und Vorsorge / Pflege / Pflegestützpunkte (PSP)

Leistungsbeschreibung

Ein Pflegestützpunkt (PSP) ist eine örtliche, möglichst wohnortnahe Anlaufstelle für Pflegebedürftige und deren Angehörige.


Die Pflegestützpunkte haben die Funktion eines Wegweisers. Sie erhalten dort Informationen zu den vielfältigen Angeboten für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Sie erhalten dort genauso Auskunft und Beratung zu Leistungen aus den sozialen Sicherungssystemen.

Die Mitarbeiter eines Pflegestützpunktes kennen nahezu alle Versorgungs-, Betreuungs-, Beratungs- und sonstigen Unterstützungsangebote in ihrem Einzugsbereich. Sie koordinieren und vernetzen diese vielfältigen Angebote.

Die Pflegestützpunkte binden Selbsthilfe und ehrenamtliches Engagement der Bürger genauso ein wie kirchliche und gesellschaftliche Träger und Organisationen.

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Bei Bedarf vermitteln das Seniorenbüro der Stadt Ginsheim-Gustavsburg und der Pflegestützpunkt Groß-Gerau gegenseitig.

Voraussetzungen

Sie sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

§ 7c (PSP) in Verbindung mit § 7a (Pflegeberatung) Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).

Bemerkungen

Zu allen Fragen rund um das Thema „Pflege“ erhalten Sie weitere Informationen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

 
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