Senioren

 

Von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Ginsheim-Gustavsburg sind etwa ein Viertel 60 Jahre und älter. Für diese große Bevölkerungsgruppe bietet die Stadt Ginsheim-Gustavsburg eine Beratungsstelle sowie ein großes Freizeitprogramm an.

Im Rathaus Ginsheim ist das Seniorenbüro untergebracht. Der Seniorentreff „Zur Fähre“ ist direkt am Ginsheimer Altrhein zu finden.


Wunschzettel an das Seniorenbüro der Stadt

Was wünschen Sie sich als (Freizeit-)Angebote in Ginsheim-Gustavsburg? Schreiben Sie Ihren persönlichen Wunschzettel an das städtische Seniorenbüro!

Einfach per E-Mail an senioren@gigu.de oder per Einwurf in die Briefkästen der Rathäuser oder der Bürgerbüros.




Kontakt

Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Seniorenbüros zur Verfügung:

/ Gesundheit und Vorsorge / Pflege / Nachtpflege für gesetzlich Pflegeversicherte Informationserteilung

Leistungsbeschreibung

Die Nachtpflege soll die häusliche Pflege begleitend unterstützen. Sie können Leistungen der Nachtpflege in Anspruch nehmen, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

Im Rahmen der Leistungshöchstbeträge übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung, und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gesondert berechenbare Investitionskosten müssen dagegen grundsätzlich privat getragen werden.

Einrichtungen der Nachtpflege betreuen pflegebedürftige Menschen, die Hilfestellungen beim Zubettgehen, Aufstehen und bei Maßnahmen der Körperpflege benötigen.

Nachtpflegeeinrichtungen werden oft von dementen Personen genutzt, die einen gestörten Tag-Nacht-Rhythmus haben. Wenn diese nachts in einer Nachtpflegeeinrichtung untergebracht sind, können die Angehörigen durchschlafen und sich tagsüber wieder um die Pflegebedürftigen kümmern.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Das Seniorenbüro der Stadt Ginsheim-Gustavsburg berät und kennt die Angebote im Umkreis.

Voraussetzungen

  • Die Nachtpflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden
  • Sie gilt für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann

oder

  • wenn die Nachtpflege zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können einen Leistungsbetrag von 125 Euro für die Nachtpflege heranziehen. Dieser Betrag entspricht dem monatlichen Entlastungsleistungsbeitrag.

Rechtsgrundlage

§§ 41, 42 SGB XI

 

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

 
Klassische Ansicht

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