Senioren

 

Von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Ginsheim-Gustavsburg sind etwa ein Viertel 60 Jahre und älter. Für diese große Bevölkerungsgruppe bietet die Stadt Ginsheim-Gustavsburg eine Beratungsstelle sowie ein großes Freizeitprogramm an.

Im Rathaus Ginsheim ist das Seniorenbüro untergebracht. Der Seniorentreff „Zur Fähre“ ist direkt am Ginsheimer Altrhein zu finden.


Wunschzettel an das Seniorenbüro der Stadt

Was wünschen Sie sich als (Freizeit-)Angebote in Ginsheim-Gustavsburg? Schreiben Sie Ihren persönlichen Wunschzettel an das städtische Seniorenbüro!

Einfach per E-Mail an senioren@gigu.de oder per Einwurf in die Briefkästen der Rathäuser oder der Bürgerbüros.




Kontakt

Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Seniorenbüros zur Verfügung:

/ Sozialleistungen / Existenzsicherung und staatliche Unterstützung / Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung

Leistungsbeschreibung

Sie möchten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen?

 Dazu benötigen Sie neben einem gültigen Schwerbehindertenausweis mit mindestens einem der nachfolgenden Merkzeichen "G", „aG“, "H", „Bl“ oder "Gl" ein Beiblatt mit einer gültigen Wertmarke.

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Das Seniorenbüro der Stadt Ginsheim-Gustavsburg unterstützt bei der Antragstellung eines Schwerbehindertenausweises und bei Beantragung der unentgeltlichen Beförderung mit dem ÖPNV.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Falls Sie die kostenlose Wertmarke aus wirtschaftlichen Gründen beantragen, ist neben dem übersandten Antragsvordruck auf unentgeltliche Wertmarke ein aktueller Nachweis über den Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, VIII oder XII oder nach den §§ 27a /27d BVG vorzulegen.

Sofern Sie die unentgeltliche Wertmarke aus gesundheitlichen Gründen (festgestellte Merkzeichen H und/oder Bl) beantragen genügt eine Rücksendung des übersandten Antragvordruckes oder ein entsprechendes formloses Antragsschreiben.

Welche Gebühren fallen an?

Sofern Sie die o.g. Voraussetzungen für eine unentgeltliche Wertmarke aus wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Gründen erfüllen, fallen keine Kosten an. Sollten Sie jedoch keine der o.g. Sozialleistungen erhalten oder keine Feststellung  der o.a. Merkzeichen vorliegen , kann die Wertmarke gegen eine Eigenbeteiligung von 80,00 Euro für eine Laufzeit von einem Jahr oder für 40,00 Euro für eine Laufzeit von einem halben Jahr ausgegeben werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Bitte beachten Sie, dass die entgeltliche Wertmarke erst dann ausgestellt werden kann, wenn bei dem Hessischen Amt für Versorgung und Soziales der Eingang der Wertmarkengebühr verzeichnet wird. Der Gültigkeitsbeginn der Wertmarke ist immer der Erste eines Monats.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Im Falle einer Wertmarke mit Eigenbeteiligung mit Hilfe des vom zuständigen Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales übersandten Antragsvordruckes mit Zahlungsinformationen.

Bei einer Wertmarke ohne Eigenbeteiligung durch den übersandten Antragsvordruck oder eines formlosen Schreibens. Bei  einer kostenlosen Wertmarke aus wirtschaftlichen Gründen ist zusätzliche ein aktueller Nachweis über den Erhalt der o.g. Sozialleistungen beizufügen.

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

 
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