Senioren

 

Von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Ginsheim-Gustavsburg sind etwa ein Viertel 60 Jahre und älter. Für diese große Bevölkerungsgruppe bietet die Stadt Ginsheim-Gustavsburg eine Beratungsstelle sowie ein großes Freizeitprogramm an.

Im Rathaus Ginsheim ist das Seniorenbüro untergebracht. Der Seniorentreff „Zur Fähre“ ist direkt am Ginsheimer Altrhein zu finden.


Wunschzettel an das Seniorenbüro der Stadt

Was wünschen Sie sich als (Freizeit-)Angebote in Ginsheim-Gustavsburg? Schreiben Sie Ihren persönlichen Wunschzettel an das städtische Seniorenbüro!

Einfach per E-Mail an senioren@gigu.de oder per Einwurf in die Briefkästen der Rathäuser oder der Bürgerbüros.




Kontakt

Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Seniorenbüros zur Verfügung:

Leistungsbeschreibung

Das Landesblindengeld ist eine Leistung des Landes Hessen, die einkommens-, vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen an zivilblinde Menschen, blinden Menschen Gleichgestellte und hochgradig in der Sehfähigkeit behinderte Menschen erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Das Seniorenbüro der Stadt Ginsheim-Gustavsburg berät und unterstützt bei der Antragstellung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

•Den Antrag auf Bewilligung von Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten Sie direkt beim LWV Hessen.
•Eine augenfachärztliche Bescheinigung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für die augenfachärztliche Bescheinigung sind von der Antragstellerin/dem Antragsteller zu tragen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Leistungsbewilligung ist erst nach Eingang des Antrages beim Landeswohlfahrtsverband Hessen möglich.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das pauschalierte Landesblindengeld hinaus Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII beantragt werden. Siehe dazu auch das Stichwort  Blindenhilfe/Aufstockungsleistung

Bemerkungen

Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Blindengeld für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen".

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