Senioren

 

Von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Ginsheim-Gustavsburg sind etwa ein Viertel 60 Jahre und älter. Für diese große Bevölkerungsgruppe bietet die Stadt Ginsheim-Gustavsburg eine Beratungsstelle sowie ein großes Freizeitprogramm an.

Im Rathaus Ginsheim ist das Seniorenbüro untergebracht. Der Seniorentreff „Zur Fähre“ ist direkt am Ginsheimer Altrhein zu finden.


Wunschzettel an das Seniorenbüro der Stadt

Was wünschen Sie sich als (Freizeit-)Angebote in Ginsheim-Gustavsburg? Schreiben Sie Ihren persönlichen Wunschzettel an das städtische Seniorenbüro!

Einfach per E-Mail an senioren@gigu.de oder per Einwurf in die Briefkästen der Rathäuser oder der Bürgerbüros.




Kontakt

Für Fragen und Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Seniorenbüros zur Verfügung:

/ Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)

Leistungsbeschreibung

Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können

Benötigt werden für

  • Europawahlen
    2.000 für eine Landesliste und 4.000 für eine Bundesliste
  • Bundestagswahlen
    200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste
  • Landtagswahlen
    50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste
  • Direktwahlen
    zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind 

Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

 
Klassische Ansicht

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