Musikschule MainspitzeIhre öffentliche MusikschuleDie Musikschule Mainspitze ist eine
Bildungseinrichtung der Stadt Ginsheim-Gustavsburg. Das Angebot umfasst das gesamte Spektrum der Musikerziehung. Sie bietet den
Bürger*innen der Mainspitze und vor allem den Kindern und Jugendlichen
die Möglichkeit, ein Musikinstrument zu erlernen,
das Spielen auf dem Instrument zu verbessern oder sich im Gesang ausbilden zu
lassen. Um
das gemeinschaftliche Spielen zu fördern, ist das Musizieren in Ensembles ein
wichtiger Bestandteil des Lehrangebotes. Das
umfangreiche Angebot der Frühförderung
im Vorschulbereich runden das Profil der Musikschule Mainspitze ab. Mehr als 20 hochqualifizierte Lehrkräfte sind mit
der musikalischen Bildung betraut. Der Unterricht findet in Schulen
und öffentlichen Gebäuden in Ginsheim-Gustavsburg und Bischofsheim statt. Die Musikschule Mainspitze veranstaltet regelmäßig Konzerte, bei denen fortgeschrittene Schüler*innen und Lehrkräfte ihr Können präsentieren. Das Frühjahrskonzert hat sich in den vergangenen Jahren zum Geheimtipp entwickelt, das sich zunehmend einer breiten Öffentlichkeit und bei unseren Schüler*innen größter Beliebtheit erfreut. Für Informationen stehen die Mitarbeiter*innen der Musikschule Mainspitze gerne zur Verfügung. ⇑ / Kirchensteuer FestsetzungLeistungsbeschreibungKirchensteuerpflicht Angehörige von Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegen grundsätzlich der Kirchensteuerpflicht nach dem Hessischen Kirchensteuergesetz, wenn sie in Hessen ihren Wohnsitz haben. Jede Religionsgemeinschaft entscheidet selbst, ob sie von Ihrem Recht auf Kirchensteuererhebung Gebrauch macht. Die Religionsgemeinschaften können die Verwaltung ihrer Kirchensteuern auf das Land Hessen übertragen. Die hessische Landesfinanzverwaltung nimmt derzeit die Kirchensteuerverwaltung für folgende Religionsgemeinschaften wahr:
Erhebung der Kirchensteuer
Die Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer wird vom Anlageinstitut zusammen mit der Kapitalertragsteuer von den Kapitalerträgen einbehalten. Die Anlageinstitute ermitteln hierfür durch den turnusmäßigen Zugriff auf eine Datenbank Ihre Religionszugehörigkeit, sofern Sie dem Datenabruf nicht widersprechen. Falls Sie dem Datenabruf widersprochen haben oder der Abzug der Kirchensteuer aus anderen Gründen unterblieben ist, sind Sie verpflichtet, die einbehaltene Kapitalertragsteuer zum Zweck der Kirchensteuererhebung im Rahmen Ihrer Steuererklärung anzugeben. Welche Unterlagen werden benötigt?
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