Musikschule Mainspitze

Musikschule Mainspitze
 

Ihre öffentliche Musikschule

Die Musikschule Mainspitze ist eine Bildungseinrichtung der Stadt Ginsheim-Gustavsburg. Das Angebot umfasst das gesamte Spektrum der Musikerziehung. Sie bietet den Bürger*innen der Mainspitze und vor allem den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, ein Musikinstrument zu erlernen, das Spielen auf dem Instrument zu verbessern oder sich im Gesang ausbilden zu lassen. Um das gemeinschaftliche Spielen zu fördern, ist das Musizieren in Ensembles ein wichtiger Bestandteil des Lehrangebotes. Das umfangreiche Angebot der Frühförderung im Vorschulbereich runden das Profil der Musikschule Mainspitze ab.

Mehr als 20 hochqualifizierte Lehrkräfte sind mit der musikalischen Bildung betraut. Der Unterricht findet in Schulen und öffentlichen Gebäuden in Ginsheim-Gustavsburg und Bischofsheim statt.

Die Musikschule Mainspitze veranstaltet regelmäßig Konzerte, bei denen fortgeschrittene Schüler*innen und Lehrkräfte ihr Können präsentieren. Das Frühjahrskonzert hat sich in den vergangenen Jahren zum Geheimtipp entwickelt, das sich zunehmend einer breiten Öffentlichkeit und bei unseren Schüler*innen größter Beliebtheit erfreut.

Für Informationen stehen die Mitarbeiter*innen der Musikschule Mainspitze gerne zur Verfügung.


/ Kirchensteuer Festsetzung

Leistungsbeschreibung

Kirchensteuerpflicht

Angehörige von Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegen grundsätzlich der Kirchensteuerpflicht nach dem Hessischen Kirchensteuergesetz, wenn sie in Hessen ihren Wohnsitz haben. Jede Religionsgemeinschaft entscheidet selbst, ob sie von Ihrem Recht auf Kirchensteuererhebung Gebrauch macht. Die Religionsgemeinschaften können die Verwaltung ihrer Kirchensteuern auf das Land Hessen übertragen.

Die hessische Landesfinanzverwaltung nimmt derzeit die Kirchensteuerverwaltung für folgende Religionsgemeinschaften wahr:

  • die evangelischen Landeskirchen
  • die katholischen Diözesen
  • die Altkatholische Kirche in Hessen
  • die Jüdische Gemeinde Frankfurt
  • die kultussteuerberechtigten jüdischen Gemeinden im Landesverband Hessen
  • die Freireligiöse Gemeinde Offenbach
  • die Freireligiöse Gemeinde Mainz

Erhebung der Kirchensteuer
Kirchensteuer kann erhoben werden als

  • Zuschlag zur Einkommensteuer einschließlich der durch Steuerabzug erhobenen Einkommensteuer (Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer)
  • Abgabe nach den Messbeträgen der Grundsteuer
  • Kirchgeld
  • besonderes Kirchgeld von Kirchensteuerpflichtigen, wenn der Ehegatte/Lebenspartner keiner steuererhebenden Kirche angehört (Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe/Lebenspartnerschaft)

Die Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer wird vom Anlageinstitut zusammen mit der Kapitalertragsteuer von den Kapitalerträgen einbehalten. Die Anlageinstitute ermitteln hierfür durch den turnusmäßigen Zugriff auf eine Datenbank Ihre Religionszugehörigkeit, sofern Sie dem Datenabruf nicht widersprechen.

Falls Sie dem Datenabruf widersprochen haben oder der Abzug der Kirchensteuer aus anderen Gründen unterblieben ist, sind Sie verpflichtet, die einbehaltene Kapitalertragsteuer zum Zweck der Kirchensteuererhebung im Rahmen Ihrer Steuererklärung anzugeben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung
  • Verheiratete oder geschiedene Personen: Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde

Rechtsgrundlage

 
Klassische Ansicht

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