Musikschule Mainspitze

Musikschule Mainspitze
 

Ihre öffentliche Musikschule

Die Musikschule Mainspitze ist eine Bildungseinrichtung der Stadt Ginsheim-Gustavsburg. Das Angebot umfasst das gesamte Spektrum der Musikerziehung. Sie bietet den Bürger*innen der Mainspitze und vor allem den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, ein Musikinstrument zu erlernen, das Spielen auf dem Instrument zu verbessern oder sich im Gesang ausbilden zu lassen. Um das gemeinschaftliche Spielen zu fördern, ist das Musizieren in Ensembles ein wichtiger Bestandteil des Lehrangebotes. Das umfangreiche Angebot der Frühförderung im Vorschulbereich runden das Profil der Musikschule Mainspitze ab.

Mehr als 20 hochqualifizierte Lehrkräfte sind mit der musikalischen Bildung betraut. Der Unterricht findet in Schulen und öffentlichen Gebäuden in Ginsheim-Gustavsburg und Bischofsheim statt.

Die Musikschule Mainspitze veranstaltet regelmäßig Konzerte, bei denen fortgeschrittene Schüler*innen und Lehrkräfte ihr Können präsentieren. Das Frühjahrskonzert hat sich in den vergangenen Jahren zum Geheimtipp entwickelt, das sich zunehmend einer breiten Öffentlichkeit und bei unseren Schüler*innen größter Beliebtheit erfreut.

Für Informationen stehen die Mitarbeiter*innen der Musikschule Mainspitze gerne zur Verfügung.


/ Einbürgerung

Leistungsbeschreibung

Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
  • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
  • mindestens 8 Jahre Inlandsaufenthalt
  • Unterhaltsfähigkeit
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • staatsbürgerliches Grundwissen
  • keine Mehrstaatigkeit
  • nicht bestraft
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung

Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg

Terminvergabe für Einbürgerungsangelegenheiten

  • Ansprechpartnerin für die Nachnamen von A bis M - Frau Luger - Telefon: 06134/585-379

  • Ansprechpartnerin für die Nachnamen von N bis Z - Frau Sohnrey - Telefon: 06134/585-378

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich im Rathaus Gustavsburg und ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Der Antrag wird dort vervollständigt und zur abschließenden Bearbeitung an die zuständige Einbürgerungsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) weitergeleitet.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg


Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
 

Rechtsgrundlage

Zuständige Mitarbeiter

 
Klassische Ansicht

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