Musikschule MainspitzeIhre öffentliche MusikschuleDie Musikschule Mainspitze ist eine
Bildungseinrichtung der Stadt Ginsheim-Gustavsburg. Das Angebot umfasst das gesamte Spektrum der Musikerziehung. Sie bietet den
Bürger*innen der Mainspitze und vor allem den Kindern und Jugendlichen
die Möglichkeit, ein Musikinstrument zu erlernen,
das Spielen auf dem Instrument zu verbessern oder sich im Gesang ausbilden zu
lassen. Um
das gemeinschaftliche Spielen zu fördern, ist das Musizieren in Ensembles ein
wichtiger Bestandteil des Lehrangebotes. Das
umfangreiche Angebot der Frühförderung
im Vorschulbereich runden das Profil der Musikschule Mainspitze ab. Mehr als 20 hochqualifizierte Lehrkräfte sind mit
der musikalischen Bildung betraut. Der Unterricht findet in Schulen
und öffentlichen Gebäuden in Ginsheim-Gustavsburg und Bischofsheim statt. Die Musikschule Mainspitze veranstaltet regelmäßig Konzerte, bei denen fortgeschrittene Schüler*innen und Lehrkräfte ihr Können präsentieren. Das Frühjahrskonzert hat sich in den vergangenen Jahren zum Geheimtipp entwickelt, das sich zunehmend einer breiten Öffentlichkeit und bei unseren Schüler*innen größter Beliebtheit erfreut. Für Informationen stehen die Mitarbeiter*innen der Musikschule Mainspitze gerne zur Verfügung. ⇑ / SpielhallenerlaubnisLeistungsbeschreibungWenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das der Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit oder der Veranstaltung anderer Spiele dient, benötigen Sie eine Erlaubnis. Welche Unterlagen werden benötigt?• Formloser Antrag auf Spielhallenerlaubnis
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse:
Nein
Die Gebühr wird entsprechend der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO-MdIS) erhoben und kann mindestens EUR 222,00 und höchstens EUR 5.500 betragen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?Ggf. wird von der zuständigen Behörde die Zahlung eines Kostenvorschusses verlangt (nach § 16 Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG)). Online-VerfahrenZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen |