Musikschule Mainspitze

Musikschule Mainspitze
 

Ihre öffentliche Musikschule

Die Musikschule Mainspitze ist eine Bildungseinrichtung der Stadt Ginsheim-Gustavsburg. Das Angebot umfasst das gesamte Spektrum der Musikerziehung. Sie bietet den Bürger*innen der Mainspitze und vor allem den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, ein Musikinstrument zu erlernen, das Spielen auf dem Instrument zu verbessern oder sich im Gesang ausbilden zu lassen. Um das gemeinschaftliche Spielen zu fördern, ist das Musizieren in Ensembles ein wichtiger Bestandteil des Lehrangebotes. Das umfangreiche Angebot der Frühförderung im Vorschulbereich runden das Profil der Musikschule Mainspitze ab.

Mehr als 20 hochqualifizierte Lehrkräfte sind mit der musikalischen Bildung betraut. Der Unterricht findet in Schulen und öffentlichen Gebäuden in Ginsheim-Gustavsburg und Bischofsheim statt.

Die Musikschule Mainspitze veranstaltet regelmäßig Konzerte, bei denen fortgeschrittene Schüler*innen und Lehrkräfte ihr Können präsentieren. Das Frühjahrskonzert hat sich in den vergangenen Jahren zum Geheimtipp entwickelt, das sich zunehmend einer breiten Öffentlichkeit und bei unseren Schüler*innen größter Beliebtheit erfreut.

Für Informationen stehen die Mitarbeiter*innen der Musikschule Mainspitze gerne zur Verfügung.


/ Spielhallenerlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das der Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit oder der Veranstaltung anderer Spiele dient, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Welche Unterlagen werden benötigt?

•    Formloser Antrag auf Spielhallenerlaubnis
•    Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
•    Auszug aus dem Handelsregister aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet;
•    Ggf. Übersetzung des Handelsregisterauszugs
•    Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
•    Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
•    Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
•    Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume
•    Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO))
•    Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Spielgerätes (nach § 33c Abs. 3 GewO)
•    Sozialkonzept und Schulungsnachweise (nach § 4 Abs. 1 HSpielhG). Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e. V.:
 

Welche Gebühren fallen an?

Vorkasse: Nein
Die Gebühr wird entsprechend der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO-MdIS) erhoben und kann mindestens EUR 222,00 und höchstens EUR 5.500 betragen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Ggf. wird von der zuständigen Behörde die Zahlung eines Kostenvorschusses verlangt (nach § 16 Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG)).
Hinweise zum Vollzug des Hessischen Spielhallengesetzes finden Sie auf der Website des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (unter Bürger und Staat > Glücksspiel). Diese Hinweise haben keinen förmlichen Rechtscharakter, bieten aber eine Hilfestellung bei der Anwendung des Spielhallenrechts.
 

Online-Verfahren

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

 
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