Kindertagesstätte VIII "Die Villa"Die Kindertagesstätte VIII „Die Villa" liegt im Wohngebiet Ginsheim-Nord. In unserer Kindertagesstätte sind alle Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung herzlich willkommen. Auf einer Nutzfläche von 690 Quadratmetern, aufgeteilt in Erd- und Obergeschoss, bietet sich den Kindern viel Platz für Freiräume. Die unteren Gruppenräume haben einen direkten Zugang zum Außengelände. Die Gruppenräume im Obergeschoss verfügen über einen Balkon und eine dem Flur angegliederte Terrasse. Die Außenspielfläche verteilt sich rund um das Gebäude mit unterschiedlichen Spiel-, Erfahrungs- und Bewegungsanreizen. Die Kinder
werden in 4 Gruppen betreut. In zwei Gruppen werden überwiegend Kinder mit
einer Betreuungszeit bis 16:30 Uhr, in einer Gruppe bis 15:00 Uhr und in der 4.
Gruppe werden Kinder bis 12:00 Uhr betreut. Die Kinder werden von unserem qualifizierten
pädagogischen Fachpersonal und Helfer*innen im Erziehungsdienst begleitet,
unterstützt, gefördert und betreut. Unsere Leitsätze sind: Pädagogisches KonzeptUnser pädagogisches Konzept beinhaltet vielfältige Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Kinder. Unsere pädagogischen Schwerpunkte sind:
Unsere pädagogische Grundhaltung ist geprägt von:
Betreuungs- und SchließzeitenFolgende Betreuungs- und Schließzeiten sind in der Kindertagesstätte zu beachten. Die Kita bietet Ihnen folgende Betreuungszeiten an: Die Kindertagesstätte bietet unterschiedliche Betreuungszeiten an. Die maximalen Betreuungszeiten sind von 6.55 bis 16.30 Uhr. Die Kita hat folgende Schließzeiten:
3 weitere pädagogische Tage werden noch terminiert.
Feste für die Kita-Kinder:
Neugierig geworden?Für ein
Gespräch oder vor einem Besuch rufen Sie einfach an und vereinbaren
einen Termin. Das Leitungsteam der Kita nimmt sich gerne Zeit
für Ihr Anliegen. Unsere Kindertagestätte als Ausbildungsstätte bietet
Kita als berufliche WirkungsstätteHaben Sie Interesse bei uns zu arbeiten? Dann nehmen
Sie gerne Kontakt mit uns auf! Fachbereichsleiter Gregor Anger steht für Fragen unter E-Mail (anger@gigu.de) oder der Rufnummer 06144/20-200 zur Verfügung. ⇑ / Partnerschaft und Familie / Kinderbetreuung / KindertageseinrichtungenLeistungsbeschreibungKindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB). Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Welche Gebühren fallen an?Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist. Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft. RechtsgrundlageBemerkungenDateianhängeOnline-VerfahrenZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen
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