Kindertagesstätte VIII "Die Villa"

Kindertagesstätte VIII "Villa Kunterbunt" in Ginsheim
 

Die Kindertagesstätte VIII „Die Villa" liegt im Wohngebiet Ginsheim-Nord. In unserer Kindertagesstätte sind alle Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung herzlich willkommen.

Auf einer Nutzfläche von 690 Quadratmetern, aufgeteilt in Erd- und Obergeschoss, bietet sich den Kindern viel Platz für Freiräume. Die unteren Gruppenräume haben einen direkten Zugang zum Außengelände. Die Gruppenräume im Obergeschoss verfügen über einen Balkon und eine dem Flur angegliederte Terrasse. Die Außenspielfläche verteilt sich rund um das Gebäude mit unterschiedlichen Spiel-, Erfahrungs- und Bewegungsanreizen.

Die Kinder werden in 4 Gruppen betreut. In zwei Gruppen werden überwiegend Kinder mit einer Betreuungszeit bis 16:30 Uhr, in einer Gruppe bis 15:00 Uhr und in der 4. Gruppe werden Kinder bis 12:00 Uhr betreut. Die Kinder werden von unserem qualifizierten pädagogischen Fachpersonal und Helfer*innen im Erziehungsdienst begleitet, unterstützt, gefördert und betreut.

Unsere Leitsätze sind:
"Hier bin ich Mensch, hier kann ich sein" und "Der Weg ist das gemeinsame Ziel".



Pädagogisches Konzept

Unser pädagogisches Konzept beinhaltet vielfältige Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Kinder.

Unsere pädagogischen Schwerpunkte sind:

  • Bewegung in vielfältiger Form wie zum Beispiel
              • regelmäßige Bewegungsangebote (offene und gezielte)
              • regelmäßige Spaziergänge
  • Partizipation (Kinder bestimmen mit) in den unterschiedlichsten Formen und je nach Entwicklungsstand des Kindes wie zum Beispiel
              • Mitbestimmung bei der Themenfindung von Projekten
              • Mitbestimmung bei den Inhalten von Themen/Projekte
              • Einbeziehung bei der Definition von Regeln
              • Zeitfenster für individuelle Mahlzeiten (Frühstücksbuffet, Mittagessen, Imbiss)
  • Sprache in ihren unterschiedlichen Formen entdecken, unterstützen und weiterentwickeln wie zum Beispiel
              • in Alltagssituationen
              • bei Rollenspielen
              • beim Vorlesen
              • bei musikalischen Angeboten

Unsere pädagogische Grundhaltung ist geprägt von:

  • Beziehung entwickeln und gemeinsam gestalten.
  • Die Kinder als eigenständige Persönlichkeiten, mit ihren individuellen Charakter- und Wesenszügen wahr- und ernstzunehmen.
  • Die Kinder bei ihrem individuellen Entwicklungsstand abzuholen, auf ihrem Lebensweg zu begleiten, zu unterstützen, und gemeinsam mit ihnen Neues zu entdecken und zu entwickeln.
  • Die Kinder bei der Entwicklung/Stärkung ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen.
  • Kinder als eigene „Bildungsexperten“ anzuerkennen.
  • Eltern als Erziehungspartner wahr- und ernstzunehmen, um gemeinsam mit ihnen die ganzheitliche Entwicklung ihres Kindes positiv zu begleiten.
  • Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.
  • Mit dem Elternbeirat einen regelmäßigen, offenen, reflektierenden und zukunftsorientierten Austausch zu pflegen.


Betreuungs- und Schließzeiten

Folgende Betreuungs- und Schließzeiten sind in der Kindertagesstätte zu beachten.


Die Kita bietet Ihnen folgende Betreuungszeiten an:

Die Kindertagesstätte bietet unterschiedliche Betreuungszeiten an. Die maximalen Betreuungszeiten sind von 6.55 bis 16.30 Uhr.

Die Kita hat folgende Schließzeiten:

  • 12. Februar 2024 - Rosenmontag
  • 15. Februar und 16. Februar 2024 - pädagogische Tage
  • 10. Mai 2024 - Brückentag
  • 31. Mai 2024 - Brückentag
  • 29. Juli bis 9. August 2024 - Sommerferien
  • 24. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025 – Winterferien

3 weitere pädagogische Tage werden noch terminiert.

Feste für die Kita-Kinder:

  • 13. Februar 2024 - Kinderfasching
  • 28. März 2024 - Osterfeier
  • 13. Juni 2024 - Tagesausflug



Neugierig geworden?

Für ein Gespräch oder vor einem Besuch rufen Sie einfach an und vereinbaren einen Termin. Das Leitungsteam der Kita nimmt sich gerne Zeit für Ihr Anliegen.


Unsere Kindertagestätte als Ausbildungsstätte bietet

  • vielfältige Ausbildungsformen im Bereich Erziehung und Bildung
  • Praktikumsplätze mit unterschiedlichen zeitlichen Volumina von 2 Wochen bis hin zu mehreren Monaten
  • professionelle Unterstützung und Begleitung
  • kinderfreie Zeiten für die Vor- und Nachbereitung


Kita als berufliche Wirkungsstätte

Haben Sie Interesse bei uns zu arbeiten? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Fachbereichsleiter Gregor Anger steht für Fragen unter E-Mail (anger@gigu.de) oder der Rufnummer 06144/20-200 zur Verfügung.


Leistungsbeschreibung

Formen der Kindertagesbetreuung sind

  • Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -horte, altersübergreifende Tageseinrichtungen) und
  • Kindertagespflege.

Die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung steht im Zentrum einer verlässlichen Kinderbetreuung, die es Eltern ermöglicht, Familie und Beruf zu vereinbaren. Um Kinder möglichst früh optimal fördern zu können, hat das Land Hessen einen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 - 10 Jahren entwickelt, der eine bessere Vernetzung aller Bildungs- und Lernorte für Kinder vorsieht und aufeinander aufbauende und aneinander anschließende Bildungsinhalte, -ziele und Organisation von Bildung konzipiert.

Die Fördermaßnahmen des Landes Hessen werden seit dem 01.01.2014 im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch in der durch das Hessische Kinderförderungsgesetz geänderten Fassung zusammengefasst und teilweise neu geregelt.

Die Regelungen zur Landesförderung der Kindertagesbetreuung im HKJGB umfassen:

  • Tageseinrichtungen für Kinder (§ 32 HKJGB)
  • die Kindertagespflege (§ 32a HKJGB)
  • die Fachberatungen im Kontext BEP und Schwerpunkt-Kitas
  • Fachdienste Tagespflege (§ 32b HKJGB)
  • die Beitragsfreistellung im 3. Kindergartenjahr (§ 32c HKJGB)
  • die sog. „Kleine Bauförderung“ (§ 32d HKJGB)

Welche Gebühren fallen an?

Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren.

Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.

Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen:

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