Kindertagesstätte VII "Lummerland"

 

Die im September 2022 neu eröffnete Kindertagesstätte "Lummerland" befindet sich im Zentrum aller Generationen (ZAG), in einem alten umgebauten Schulhaus mitten im Stadtteil Gustavsburg.

Das ZAG beherbergt die Kita Lummerland, das Kinder- und Jugendbüro Gustavsburg sowie das kommunale Seniorenbüro Gustavsburg. Die Kita bietet Platz zum gemeinsamen Miteinander, individuellen Entdecken, Spielen, Lernen und Lachen.

Insgesamt können dort 75 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren, aufgeteilt in drei altersgemischte Gruppen, betreut werden.

Das Leitbild der Kita ist die Geschichte über Jim Knopf und seine Abenteuer von Michael Ende. Jede Gruppe bildet einen Teil der Geschichte ab.

Die großen Gruppenräume mit ihren eigenen Schwerpunkten wie Bauen, Rollenspiele und Atelier befinden sich im Erdgeschoss. Alle Räume sind mit vielfältigen Spielmaterialien ausgestattet und laden zum Spielen, kreativen Tun, Bauen, Verkleiden und Experimentieren ein.

Des Weiteren gibt es einen hellen Waschraum, einen Mehrzweckraum (Kinderbibliothek und Cafeteria) und diverse Spielbereiche im Flur. Der im Untergeschoss befindliche Bewegungsraum und das abwechslungsreich gestaltete Außengelände laden die Kinder ein, ihren natürlichen Bewegungsdrang zu jeder Jahreszeit auszuleben. Ein großer Kletterturm, ein Vogelnest, eine Matschanlage sowie verschiedene Fahrzeuge regen die Kinder an, motorische Fähigkeiten zu erproben und zu festigen. Besonders der alte asphaltierte Schulhof auf der Gebäudevorderseite bietet den Kindern ausreichend Platz, ihre Kreativität im Umgang mit Dreirad, Roller, Bobby Car oder anderen Fahrzeugen zu entdecken und neue Spiele bzw. Bewegungsarten, Gleichgewichtssinn, Reaktionsfähigkeit und Ausdauer zu fördern.

Im Obergeschoss befindet sich ein Rückzugsraum, das sogenannte "Tausend-Wunder-Wald". Der Raum bietet den Kindern die Möglichkeit, sich zurückzuziehen, abzuschalten und in entspannter Atmosphäre zu träumen. Er wirkt beruhigend und entschleunigend auf die Kinder und ermöglicht das fokussierte Wahrnehmen von Sinneseindrücken.

Die Kinder werden im Kita-Alltag von pädagogischen Fachkräften begleitet, die sich durch ein hohes Maß an Fachwissen, Einsatzbereitschaft und Freude an der Arbeit auszeichnen.

Die Kinder haben feste Bezugserzieher*innen in den Gruppen und gleichzeitig die Möglichkeit in der Freispielzeit die Kita zu erkunden, z. B. Besuch der anderen Gruppen, Frühstück in der Cafeteria, gruppenübergreifende Angebote (Bewegungsbaustelle, Projektarbeit).

Im Mittelpunkt der Pädagogik steht das Kind in seiner Einzigartigkeit. Wir begleiten die uns anvertrauten Kinder durch den Alltag, ermutigen sie Probleme selber zu lösen und selbständig zu werden. Damit das gelingen kann, investieren wir viel Zeit in Beziehungen zu Kindern und Eltern. Nur wenn wir uns kennen und vertrauen, können sich die Kinder gut entwickeln.


Inklusion

Unsere Kindertagesstätte lebt von Vielfalt: Familien, Sprachen, Herkunft und Individuen. Inklusion bedeutet für uns, jedes einzelne Kind in seiner Lebenssituation, mit seinen eigenen Voraussetzungen und seinen individuellen Fähigkeiten wichtig und ernst zu nehmen. Jedes Kind wird mit seiner Individualität und seinen Bedürfnissen so angenommen wie es ist. Jedes Kind ist bei uns herzlich willkommen.


Elternarbeit

Ein intensiver Austausch mit Eltern und Erziehungsberechtigten ist uns wichtig, da er für die Entwicklung des Kindes förderlich ist.

Unsere Kita ist ein Ort der Begegnung für Eltern und Bezugspersonen der Kinder. Dies geschieht durch das Erleben von Gemeinschaft, das Mitwirken in der Kita, das Verwirklichen gemeinsamer Ziele und der respektvolle Umgang miteinander. Eltern werden mit ihren Fragen um Erziehung ernst genommen.


Betreuungs- und Schließzeiten

Folgende Betreuungs- und Schließzeiten sind in der Kindertagesstätte zu beachten.

Die Kita bietet Ihnen folgende Betreuungszeiten an:

  • altersgemischte Gruppen (2 - 6 Jahre):
        • 6.55 Uhr bis 12.00 Uhr (ohne Mittagessen)
        • 6.55 Uhr bis 14.00 Uhr (mit Mittagessen)
        • 6.55 Uhr bis 15.00 Uhr (mit Mittagessen)

Der Kindergarten hat folgende Schließzeiten:

  • Montag, 15. Januar 2024: pädagogischer Tag
  • Montag, 12. Februar 2024: Rosenmontag
  • Donnerstag, 29. Februar 2024: pädagogischer Tag
  • Freitag, 10. Mai 2024: Brückentag
  • Freitag, 31. Mai 2024: Brückentag
  • Donnerstag, 6. Juni 2024: pädagogischer Tag
  • Montag, 29. Juli 2024 - Freitag, 9. August 2024: Sommerschließzeit 
  • Dienstag, 24. Dezember 2024 - Mittwoch, 1. Januar 2025: Winterschließzeit

Weitere Pädagogische Tage folgen.



Neugierig geworden?

Für ein Gespräch oder vor einem Besuch rufen Sie einfach an und vereinbaren einen Termin. Das Team der Kita nimmt sich gerne Zeit für Ihr Anliegen.


Kita als berufliche Wirkungsstätte

Haben Sie Interesse bei uns zu arbeiten? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf! Fachbereichsleiter Gregor Anger steht für Fragen unter E-Mail (anger@gigu.de) oder der Rufnummer 06144/20-200 zur Verfügung.


/ Partnerschaft und Familie / Kinderbetreuung / Kindertageseinrichtungen

Leistungsbeschreibung

Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).

Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Welche Gebühren fallen an?

Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.

Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.

Rechtsgrundlage

Bemerkungen

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