Kindertagesstätte VI "Regenbogen"Die Kindertagesstätte liegt in
einem Wohngebiet, umgeben von 2- bis 3-Familienhäusern und Wohnblocks
mit direkter Anbindung zur Hauptverkehrsstraße; Richtung Bischofsheim
und Gustavsburg. In der Kindertagesstätte werden Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren betreut. In der Krippengruppe werden Plätze für Kinder von 1 bis 3 Jahren angeboten. Alle Gruppenräume der Kindertagesstätte haben einen Zugang in den Garten. Der große Garten bietet den Kindern
Pädagogisches Konzept:Das Kita-Team freut sich auf die Kinder mit all ihren individuellen Fähigkeiten und unterschiedlichen Bedürfnissen. Das Team hat zum Ziel,
Betreuungs- und SchließzeitenFolgende Betreuungs- und Schließzeiten sind in der Kindertagesstätte zu beachten. Die Kita bietet Ihnen folgende Betreuungszeiten an:
Die Kita hat folgende Schließzeiten:
Neugierig geworden?Für ein
Gespräch oder vor einem Besuch rufen Sie einfach an und vereinbaren
einen Termin. Das Team der Kita nimmt sich gerne Zeit
für Ihr Anliegen. Kita als berufliche WirkungsstätteHaben Sie Interesse bei uns zu arbeiten? Dann nehmen
Sie gerne Kontakt mit uns auf! Fachbereichsleiter Gregor Anger steht für Fragen unter E-Mail (anger@gigu.de) oder der Rufnummer 06144/20-200 zur Verfügung. ⇑ / Partnerschaft und Familie / Kinderbetreuung / KindertageseinrichtungenLeistungsbeschreibungKindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB). Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Welche Gebühren fallen an?Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist. Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft. RechtsgrundlageBemerkungenDateianhängeOnline-VerfahrenZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen
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