Kindertagesstätte VI "Regenbogen"

Kindertagesstätte VI "Regenbogen" in Ginsheim
 

Die Kindertagesstätte liegt in einem Wohngebiet, umgeben von 2- bis 3-Familienhäusern und Wohnblocks mit direkter Anbindung zur Hauptverkehrsstraße; Richtung Bischofsheim und Gustavsburg.

In der Kindertagesstätte werden Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren betreut. In der Krippengruppe werden Plätze für Kinder von 1 bis 3 Jahren angeboten.  Alle Gruppenräume der Kindertagesstätte haben einen Zugang in den Garten.

Der große Garten bietet den Kindern

  • Fußballtore für das nächste Fußballspiel
  • eine Vogelnestschaukel
  • ein Piratenschiff zum Klettern und mit Rutschen in den Sandkasten
  • Wipptiere für die Kleinen
  • viele Obst- und Kastanienbäume, die im Sommer viel Schatten geben
  • gute Verstecke im Gebüsch und
  • VIEL PLATZ ZUM SPIELEN!


Pädagogisches Konzept:

Das Kita-Team freut sich auf die Kinder mit all ihren individuellen Fähigkeiten und unterschiedlichen Bedürfnissen.

Das Team hat zum Ziel,

  • dass die Kita ein Ort für Kinder ist, an dem sie sich mit anderen Kindern treffen, zusammen spielen, lernen und die Welt entdecken
  • dass die Kinder mit und ohne Behinderung, Kinder mit unterschiedlicher Herkunft und kultureller Zugehörigkeit eine gemeinsame Erziehung und Bildung erfahren und liebevoll begleitet werden
  • dass die Kinder gegenseitige Wertschätzung und Solidarität erfahren
  • dass die Eltern einen Ort der offenen Kommunikation, Wertschätzung, des Miteinanders und Wohlfühlens erfahren.


Betreuungs- und Schließzeiten

Folgende Betreuungs- und Schließzeiten sind in der Kindertagesstätte zu beachten.

Die Kita bietet Ihnen folgende Betreuungszeiten an:

  • Krippengruppe (1 - 3 Jahre):
        • 6.55 Uhr – 14.00 Uhr bzw. 15.00 Uhr (mit Mittagessen)
  • Kindergartengruppe (3 - 6 Jahre):
        • 6.55 Uhr – 12.00 Uhr (ohne Mittagessen)
        • 6.55 Uhr – 14.00 Uhr, 15.00 Uhr (mit Mittagessen)

Die Kita hat folgende Schließzeiten:

  • Freitag, 26. Januar 2024 - pädagogischer Tag
  • Montag, 29. Januar 2024 - pädagogischer Tag
  • Montag, 12. Februar 2024 - Rosenmontag
  • Montag, 19. Februar 2024 - pädagogischer Tag
  • Freitag, 10. Mai 2024 - Brückentage
  • Freitag, 01. Juni 2024 - Brückentage
  • Freitag, 30. August 2024 - pädagogischer Tag
  • 29. Juli 2024 - 09. August 2024 - Sommerschließzeit
  • Montag, 18. November 2024 - pädagogischer Tag
  • 24. Dezember 2024 - 01. Januar 2025 - Winterschließzeit


Neugierig geworden?

Für ein Gespräch oder vor einem Besuch rufen Sie einfach an und vereinbaren einen Termin. Das Team der Kita nimmt sich gerne Zeit für Ihr Anliegen.


Kita als berufliche Wirkungsstätte

Haben Sie Interesse bei uns zu arbeiten? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Fachbereichsleiter Gregor Anger steht für Fragen unter E-Mail (anger@gigu.de) oder der Rufnummer 06144/20-200 zur Verfügung.


Leistungsbeschreibung

Formen der Kindertagesbetreuung sind

  • Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -horte, altersübergreifende Tageseinrichtungen) und
  • Kindertagespflege.

Die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung steht im Zentrum einer verlässlichen Kinderbetreuung, die es Eltern ermöglicht, Familie und Beruf zu vereinbaren. Um Kinder möglichst früh optimal fördern zu können, hat das Land Hessen einen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 - 10 Jahren entwickelt, der eine bessere Vernetzung aller Bildungs- und Lernorte für Kinder vorsieht und aufeinander aufbauende und aneinander anschließende Bildungsinhalte, -ziele und Organisation von Bildung konzipiert.

Die Fördermaßnahmen des Landes Hessen werden seit dem 01.01.2014 im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch in der durch das Hessische Kinderförderungsgesetz geänderten Fassung zusammengefasst und teilweise neu geregelt.

Die Regelungen zur Landesförderung der Kindertagesbetreuung im HKJGB umfassen:

  • Tageseinrichtungen für Kinder (§ 32 HKJGB)
  • die Kindertagespflege (§ 32a HKJGB)
  • die Fachberatungen im Kontext BEP und Schwerpunkt-Kitas
  • Fachdienste Tagespflege (§ 32b HKJGB)
  • die Beitragsfreistellung im 3. Kindergartenjahr (§ 32c HKJGB)
  • die sog. „Kleine Bauförderung“ (§ 32d HKJGB)

Welche Gebühren fallen an?

Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren.

Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.

Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen:

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