Kindertagesstätte IV "Die Altrheinstromer"

Kindertagesstätte IV "Die Altrheinstromer" in Ginsheim
 

In der Kita werden bis zu 100 Kinder in vier altersgemischten Gruppen, im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung und 12 Kinder in der Krippengruppe ab dem 1. Lebensjahr von qualifizierten pädagogischen Fachkräften betreut. Im Mittelpunkt steht die ganzheitliche Förderung der Kinder. Das heißt: Jedes Kind wird in seiner Persönlichkeit und seiner Entwicklung wahrgenommen, mit all seinen Stärken und Schwächen. Die Kita bietet allen Kindern in ihrer täglichen pädagogischen Arbeit die Möglichkeit, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zu erproben, zu vertiefen und zu erweitern. Es ist wichtig, alle Kinder in ihrem individuellen Lerntempo zu begleiten und gemeinsam mit den Kindern forschend und experimentierend den Alltag zu erleben. Durch gemeinsame Tätigkeiten mit anderen Kindern ergeben sich soziale Kontakte, die für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit wichtig sind.

Die Kita hat das Ziel, dass die Kinder das gesamte Haus als Angebot begreifen und seine Räumlichkeiten mit Freude nutzen. Das Kita-Team arbeitet mit einem pädagogischen Konzept der "Offenen Kindergarten-Arbeit". Die Gruppenräume mit ihren Nebenräumen und die Mehrzweckräume stehen allen Kindern als sogenannte Funktionsbereiche offen. Nach wie vor gibt es jedoch für jedes Kind eine Stammgruppe mit festen Erzieherinnen, damit sich die Kinder geborgen fühlen und damit Sie als Familie auch feste Ansprechpartnerinnen haben.

Die Krippengruppe (Mini-Stromer) ist eine sogenannte Nestgruppe, von der aus allen Kindern in ihrem eigenen Lern- und Entwicklungstempo der Übergang in die Kita-Gruppen ermöglicht wird.


Betreuungs- und Schließzeiten

Folgende Betreuungs- und Schließzeiten sind in der Kindertagesstätte zu beachten.


Die Kita bietet Ihnen folgende Betreuungszeiten an:

  • Krippengruppe (1 - 3 Jahre):
        • 6.55 Uhr – 14.00 Uhr bzw. 15.00 Uhr (mit Mittagessen)
  • Kindergartengruppe (ab 3 Jahre):
        • 6.55 Uhr – 12.00 Uhr (ohne Mittagessen)
        • 6.55 Uhr – 14.00 Uhr bzw. 15.00 Uhr (mit Mittagessen)

Die Kita hat folgende Schließzeiten:

  • Freitag, 26.01.2024 - Pädagogischer Tag (1/5)
  • Montag, 12.02.2024 - Rosenmontag
  • Freitag, 08.03.2024 - Pädagogischer Tag (2/5)
  • Donnerstag, 21.03.2024 - Pädagogischer Tag (3/5)
  • Freitag, 10.05.2024 - Brückentag
  • Freitag, 31.05.2024 - Brückentag
  • Montag, 29.07. bis Freitag, 09.08.2024 - Sommerferien
  • Montag, 23.09.2024 - Pädagogischer Tag (4/5)
  • Dienstag, 24.09.2024 - Pädagogischer Tag (5/5)
  • Dienstag, 24.12.2024 bis Mittwoch, 01.01.2025 - Winterferien


Neugierig geworden?

Für ein Gespräch oder vor einem Besuch rufen Sie einfach an und vereinbaren einen Termin. Das Team der Kita nimmt sich gerne Zeit für Ihr Anliegen.


Kita als berufliche Wirkungsstätte

Haben Sie Interesse bei uns zu arbeiten? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf! 

Fachbereichsleiter Gregor Anger steht für Fragen unter E-Mail (anger@gigu.de) oder der Rufnummer 06144/20-200 zur Verfügung.


/ Partnerschaft und Familie / Kinderbetreuung / Kindertageseinrichtungen

Leistungsbeschreibung

Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).

Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Welche Gebühren fallen an?

Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.

Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.

Rechtsgrundlage

Bemerkungen

Dateianhänge

Online-Verfahren

 
Klassische Ansicht

Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen