Kindertagesstätte III "Kastanienburg"

Kindertagesstätte III "Kastanienburg" in Gustavsburg
 

Die Kindertagesstätte liegt sehr ruhig im verkehrsberuhigten Bereich in der Mitte von Gustavsburg. Sie wird umrahmt von der historischen MAN-Siedlung.

Die Kita besteht aus 5 Gruppenräumen mit verschiedenen Ebenen auf zwei Etagen. Jede Etage hat jeweils einen Waschraum. Im Eingangsbereich befindet sich eine geräumige Halle, die auch als Spielbereich für die Kinder dient. Des Weiteren gibt es eine Cafeteria (Frühstück- und Essbereich), einen Rückzugsraum, eine Kinderbibliothek und einen Bewegungsraum.

Im Außengelände bieten vier große Kastanienbäume ein besonderes Klima zu jeder Jahreszeit. Ein großer Rutsch- und Kletterturm sowie ein liegender Baumstamm regen an, motorische Fähigkeiten zu erproben und zu festigen.

Zurzeit werden in der Kita bis zu 112 Kinder vom 1. Lebensjahr bis zum Beginn der Grundschule in fünf Gruppen betreut:

  • Zwergenstube bis zu 12 Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren
  • Zaubergruppe bis zu 25 Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren
  • Fledermausgruppe bis zu 25 Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren
  • Gespenstergruppe bis zu 25 Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren
  • Wackelzahngruppe bis zu 25 Kinder, die im kommenden Jahr eingeschult werden

Im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit steht jedes Kind als selbstständige, neugierige, soziale und kompetente Persönlichkeit. Die Kindertagesstätte ist für alle Kinder da, ungeachtet der sozialen, kulturellen oder religiösen Herkunft sowie für Kinder mit und ohne Handicap.


Das ist für die Kita wichtig:

  • die Kinder in ihrer Individualität und ihren Bedürfnissen so anzunehmen, wie sie sind.
  • den Kindern die nötige Zeit zum Wachsen und Gedeihen zu geben.
  • den Kindern für ihre Entwicklung elementare, ganzheitliche Erfahrungen zu ermöglichen.
  • eine Atmosphäre in der Kita zu schaffen, in der sich die Kinder wohl fühlen können.

Kinder sollen in ihrem Denken und Handeln zunehmend selbstständig werden. Das heißt, dass die Kinder Räume, Zeit und Material haben, um zu forschen und zu experimentieren.

  • Das Kita-Team gestaltet die Kita als Lern- und Erfahrungsfeld zum Erwerb sozialer Handlungskompetenzen.
  • Das Kita-Team unterstützt die Kinder in allen Alltagssituationen und begleitet sie auf ihrem Weg, sich zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu entwickeln.
  • Das Kita-Team unterstützt Kinder durch verlässliche Beziehungen und ein anregungsreiches Umfeld in ihrem Streben nach Weiterentwicklung.
  • Das Kita-Team schafft Voraussetzungen, damit Kinder sich im Spiel kreativ und phantasievoll mit ihrer Lebenswirklichkeit auseinandersetzen können.

In den Gruppenräumen sind erweiterte Spielräume eingerichtet, die allen Kindern während des Vormittags als Spiel- und Erfahrungsräume zur Verfügung stehen. Alle Spielbereiche orientieren sich, in Bezug auf Raum- und Materialangebot, an den individuellen Bedürfnissen und Interessen der Kinder. Jedes Kind ist in eine Gruppe mit festen Erzieherinnen eingebunden. Auf diese Weise können sich die Kinder geborgen fühlen und auch Sie als Familie haben feste Ansprechpartnerinnen.

Ein gutes, ausgewogenes soziales Miteinander ist dem Team sehr wichtig. Durch gemeinsame Aktivitäten wie Übernachtung, Ausflüge, Feste, Feiern und Projekte entsteht ein Wir-Gefühl innerhalb der Gruppe und im gesamten Kindergarten.

Die Einrichtung versteht sich als familienergänzend und begleitend. Der ständige Dialog mit den Eltern ist ein fester Bestandteil der Arbeit. Die Familien sollen aktiv ins Geschehen der Einrichtung mit einbezogen werden. Der Austausch mit ihnen gibt dem Team wichtige Anregungen. Die Familien sollen am Geschehen im Kindergarten beteiligt werden. Zudem sollen Begegnungsmöglichkeiten geschaffen und interkulturelles Zusammenleben ermöglicht werden. Bei Bedarf wird eine Beratung bzw. Hilfestellung angeboten.

Die Integration von Kindern mit Behinderungen ist möglich.


Betreuungs- und Schließzeiten

Folgende Betreuungs- und Schließzeiten sind in der Kindertagesstätte zu beachten.


Die Kita bietet Ihnen folgende Betreuungszeiten an:

  • Krippengruppe (1 - 3 Jahre):
          • 6.55 Uhr bis 14.00 Uhr, 15.00 Uhr (mit Mittagessen)
  • Kindergartengruppe (3 - 6 Jahre):
          • 6.55 Uhr bis 12.00 Uhr (ohne Mittagessen)
          • 6.55 Uhr bis 14.00 Uhr, 15.00 Uhr (mit Mittagessen)

Die Kita hat folgende Schließzeiten:

  • 29. Januar 2024 - Planungstag
  • 12. Februar 2024 - Rosenmontag
  • 11. März 2024 - Planungstag
  • 19. April 2024 - Planungstag
  • 10. Mai 2024 - Brückentag
  • 31. Mai 2024 - Brückentag
  • 14. Juni 2024 - Planungstag
  • 1. Juli 2024 - Planungstag
  • 29. Juli – 9. August 2024 - Sommerschließzeit
  • 24.Dezember – 1.Januar 2025 - Winterschließzeit


Neugierig geworden?

Für ein Gespräch oder vor einem Besuch rufen Sie einfach an und vereinbaren einen Termin. Das Team der Kita nimmt sich gerne Zeit für Ihr Anliegen.


Kita als berufliche Wirkungsstätte

Haben Sie Interesse bei uns zu arbeiten? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Fachbereichsleiter Gregor Anger steht für Fragen unter E-Mail (anger@gigu.de) oder der Rufnummer 06144/20-200 zur Verfügung.


/ Partnerschaft und Familie / Kinderbetreuung / Kindertageseinrichtungen

Leistungsbeschreibung

Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).

Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Welche Gebühren fallen an?

Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.

Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.

Rechtsgrundlage

Bemerkungen

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