Kindertagesstätte II "Schatzinsel"Die Kindertagesstätte betreut Kinder ab einem Jahr in einer Krippengruppe und Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung in altersgemischten Gruppen. In der Einrichtung erwartet die Kinder eine angenehme Atmosphäre. Die Räumlichkeiten sind kindgerecht gestaltet mit vielen Möglichkeiten zur Eigenaktivität und Bewegung. Die Raumgestaltung ist darauf ausgelegt, Interesse und Neugier zu wecken, und zum Spielen, Gestalten und Experimentieren anzuregen. Sie bietet den Kindern vielfältige Spiel- und Betätigungsanreize um zu lernen und Gelegenheit das Zusammenleben in der Gemeinschaft zu üben. Die pädagogischen Mitarbeiter bauen eine kontinuierliche
Beziehung zu den Kindern auf. Sie spielen mit den Kindern, beobachten
deren Entwicklung und machen entwicklungsangepasste Angebote. Die Schwerpunkte liegen in der Förderung der Sprache und der
Bewegung sowie der sozialen Fähigkeiten und der sozialen Integration.
Dies ist besonders wichtig, da in dem Kindergarten verschiedene
Altersgruppen, Kulturen und Sprachen aufeinander treffen und die
Kinder darauf sensibilisiert werden sollen. So kann jeder seinen Platz in
dieser bunten Gemeinschaft finden, denn jedes Kind ist wichtig und darf
dazugehören, ob groß oder klein, Junge oder Mädchen, deutsch oder
anderssprachig, behindert oder nichtbehindert. Betreuungs- und SchließzeitenFolgende Betreuungs- und Schließzeiten sind in der Kindertagesstätte zu beachten. Die Kita bietet Ihnen folgende Betreuungszeiten an:
Die Kita hat folgende Schließzeiten:
Kita als Familienzentrum Die Kita II "Schatzinsel" versteht sich auch als Familienzentrum. Leistungen und Angebote des Familienzentrums können auf folgender Seite eingesehen werden: Neugierig geworden?Für ein
Gespräch oder vor einem Besuch rufen Sie einfach an und vereinbaren
einen Termin. Das Team der Kita nimmt sich gerne Zeit
für Ihr Anliegen. Kita als berufliche WirkungsstätteHaben Sie Interesse bei uns zu arbeiten? Dann nehmen
Sie gerne Kontakt mit uns auf! Fachbereichsleiter Gregor Anger steht für Fragen unter E-Mail (anger@gigu.de) oder der Rufnummer 06144/20-200 zur Verfügung. ⇑ / Partnerschaft und Familie / Kinderbetreuung / KindertageseinrichtungenLeistungsbeschreibungKindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB). Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Welche Gebühren fallen an?Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist. Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft. RechtsgrundlageBemerkungenDateianhängeOnline-VerfahrenZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen
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