Kindertagesstätte II "Schatzinsel"

Kindertagesstätte II "Schatzinsel" in Gustavsburg
 

Die Kindertagesstätte betreut Kinder ab einem Jahr in einer Krippengruppe und Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung in altersgemischten Gruppen. In der Einrichtung erwartet die Kinder eine angenehme Atmosphäre. Die Räumlichkeiten sind kindgerecht gestaltet mit vielen Möglichkeiten zur Eigenaktivität und Bewegung. Die Raumgestaltung ist darauf ausgelegt, Interesse und Neugier zu wecken, und zum Spielen, Gestalten und Experimentieren anzuregen. Sie bietet den Kindern vielfältige Spiel- und Betätigungsanreize um zu lernen und Gelegenheit das Zusammenleben in der Gemeinschaft zu üben.

Die pädagogischen Mitarbeiter bauen eine kontinuierliche Beziehung zu den Kindern auf. Sie spielen mit den Kindern, beobachten deren Entwicklung und machen entwicklungsangepasste Angebote.

Die Schwerpunkte liegen in der Förderung der Sprache und der Bewegung sowie der sozialen Fähigkeiten und der sozialen Integration. Dies ist besonders wichtig, da in dem Kindergarten verschiedene Altersgruppen, Kulturen und Sprachen aufeinander treffen und die Kinder darauf sensibilisiert werden sollen. So kann jeder seinen Platz in dieser bunten Gemeinschaft finden, denn jedes Kind ist wichtig und darf dazugehören, ob groß oder klein, Junge oder Mädchen, deutsch oder anderssprachig, behindert oder nichtbehindert.


Betreuungs- und Schließzeiten

Folgende Betreuungs- und Schließzeiten sind in der Kindertagesstätte zu beachten.


Die Kita bietet Ihnen folgende Betreuungszeiten an:

  • Krippengruppe (1 - 3 Jahre):
        • 6.55 Uhr bis 14.00 Uhr (mit Mittagessen)
  • Kindergartengruppe (3 - 6 Jahre):
        • 7.55 Uhr bis 13.00 Uhr (ohne Mittagessen)
        • 6.55 Uhr bis 14.00 Uhr (mit Mittagessen)

    Die Kita hat folgende Schließzeiten:

    • 31. Januar 2024 - Planungstag
    • 12. Februar 2024 - Rosenmontag
    • 19. März 2024 - Planungstag
    • 10. Mai 2024 - Brückentag
    • 13. Mai 2024 - Brückentag
    • 31. Mai 2024 - Brückentag        
    • 29. Juli - 9. August 2024 - Sommerferien
    • 27. Dezember 2024 - 1. Januar 2025 - Winterschließzeit


    Kita als Familienzentrum

    Die Kita II "Schatzinsel" versteht sich auch als Familienzentrum. Leistungen und Angebote des Familienzentrums können auf folgender Seite eingesehen werden:



    Neugierig geworden?

    Für ein Gespräch oder vor einem Besuch rufen Sie einfach an und vereinbaren einen Termin. Das Team der Kita nimmt sich gerne Zeit für Ihr Anliegen.


    Kita als berufliche Wirkungsstätte

    Haben Sie Interesse bei uns zu arbeiten? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

    Fachbereichsleiter Gregor Anger steht für Fragen unter E-Mail (anger@gigu.de) oder der Rufnummer 06144/20-200 zur Verfügung.


    Leistungsbeschreibung

    Formen der Kindertagesbetreuung sind

    • Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -horte, altersübergreifende Tageseinrichtungen) und
    • Kindertagespflege.

    Die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung steht im Zentrum einer verlässlichen Kinderbetreuung, die es Eltern ermöglicht, Familie und Beruf zu vereinbaren. Um Kinder möglichst früh optimal fördern zu können, hat das Land Hessen einen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 - 10 Jahren entwickelt, der eine bessere Vernetzung aller Bildungs- und Lernorte für Kinder vorsieht und aufeinander aufbauende und aneinander anschließende Bildungsinhalte, -ziele und Organisation von Bildung konzipiert.

    Die Fördermaßnahmen des Landes Hessen werden seit dem 01.01.2014 im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch in der durch das Hessische Kinderförderungsgesetz geänderten Fassung zusammengefasst und teilweise neu geregelt.

    Die Regelungen zur Landesförderung der Kindertagesbetreuung im HKJGB umfassen:

    • Tageseinrichtungen für Kinder (§ 32 HKJGB)
    • die Kindertagespflege (§ 32a HKJGB)
    • die Fachberatungen im Kontext BEP und Schwerpunkt-Kitas
    • Fachdienste Tagespflege (§ 32b HKJGB)
    • die Beitragsfreistellung im 3. Kindergartenjahr (§ 32c HKJGB)
    • die sog. „Kleine Bauförderung“ (§ 32d HKJGB)

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren.

    Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.

    Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
    Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.

    Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen:

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