Kindertagesstätte II "Schatzinsel"Die Kindertagesstätte betreut Kinder ab einem Jahr in einer Krippengruppe und Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung in altersgemischten Gruppen. In der Einrichtung erwartet die Kinder eine angenehme Atmosphäre. Die Räumlichkeiten sind kindgerecht gestaltet mit vielen Möglichkeiten zur Eigenaktivität und Bewegung. Die Raumgestaltung ist darauf ausgelegt, Interesse und Neugier zu wecken, und zum Spielen, Gestalten und Experimentieren anzuregen. Sie bietet den Kindern vielfältige Spiel- und Betätigungsanreize um zu lernen und Gelegenheit das Zusammenleben in der Gemeinschaft zu üben. Die pädagogischen Mitarbeiter bauen eine kontinuierliche
Beziehung zu den Kindern auf. Sie spielen mit den Kindern, beobachten
deren Entwicklung und machen entwicklungsangepasste Angebote. Die Schwerpunkte liegen in der Förderung der Sprache und der
Bewegung sowie der sozialen Fähigkeiten und der sozialen Integration.
Dies ist besonders wichtig, da in dem Kindergarten verschiedene
Altersgruppen, Kulturen und Sprachen aufeinander treffen und die
Kinder darauf sensibilisiert werden sollen. So kann jeder seinen Platz in
dieser bunten Gemeinschaft finden, denn jedes Kind ist wichtig und darf
dazugehören, ob groß oder klein, Junge oder Mädchen, deutsch oder
anderssprachig, behindert oder nichtbehindert. Betreuungs- und SchließzeitenFolgende Betreuungs- und Schließzeiten sind in der Kindertagesstätte zu beachten. Die Kita bietet Ihnen folgende Betreuungszeiten an:
Die Kita hat folgende Schließzeiten:
Kita als Familienzentrum Die Kita II "Schatzinsel" versteht sich auch als Familienzentrum. Leistungen und Angebote des Familienzentrums können auf folgender Seite eingesehen werden: Neugierig geworden?Für ein
Gespräch oder vor einem Besuch rufen Sie einfach an und vereinbaren
einen Termin. Das Team der Kita nimmt sich gerne Zeit
für Ihr Anliegen. Kita als berufliche WirkungsstätteHaben Sie Interesse bei uns zu arbeiten? Dann nehmen
Sie gerne Kontakt mit uns auf! Fachbereichsleiter Gregor Anger steht für Fragen unter E-Mail (anger@gigu.de) oder der Rufnummer 06144/20-200 zur Verfügung. ⇑ / Geburt im Ausland beurkunden lassenLeistungsbeschreibungWurden Sie oder ein naher Angehöriger im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht – ordnungsgemäß ausgestellte Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig. Verfahrensablauf
Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Geburtsurkunde aus.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
An wen muss ich mich wenden?Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person
Kann die Zuständigkeit nicht über diese Punkte ermittelt werden, so beurkundet das Standesamt I in Berlin.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen beim Standesamt telefonisch einen Termin. Bei der Terminvereinbarung können wir bereits Fragen beantworten und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie benötigen. VoraussetzungenDie Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für
Antragsberechtigte sind
Welche Unterlagen werden benötigt?
Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt. Welche Gebühren fallen an?Wenn ein hessisches Standesamt zuständig ist:
Durch weitere Leistungen, wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen, können Ihnen weitere Kosten und Gebühren entstehen. Nimmt das Standesamt I in Berlin die Beurkundung vor, fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Rechtsgrundlage
BemerkungenWeiterführende Informationen:
Zuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen |