Kindertagesstätte I "Am Damm"

Kindertagesstätte 1 "Am Damm" in Ginsheim
 

Die Kindertagesstätte befindet sich im alten Ortskern von Ginsheim. Untergebracht in einer alten Villa (erbaut 1895) und direkt am Altrhein gelegen, hat diese Einrichtung einen besonderen Charme.

Durch Umbauarbeiten 1989 wurde die Einrichtung kindgerechter, heller und freundlicher gestaltet und gleichzeitig ist es gelungen alte Elemente der Villa zu erhalten. Die Räume verteilen sich auf 2 Stockwerke. Insgesamt befinden sich in der Villa 3 Gruppenräume, die im Flurbereich integrierte Cafeteria, der 3-Freunde-Raum, 1 Bewegungsraum, 3 Sanitärräume, sowie Küche, Büro und Besprechungszimmer, sowie ein großes Außengelände, welches durch seinen alten Baumbestand im Sommer schattig ist und viele Möglichkeiten bietet es kreativ zu erkunden. Zusätzlich ist es mit unterschiedlichen Spielgeräten und einem Fahrparcours ausgestattet.

In der Einrichtung gibt es 3 Gruppen. Insgesamt können max. 75 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung - in altersgemischten Gruppe - betreut werden.

Das Leitbild der Kita sind die „3 Freunde“ von Helme Heine und so sieht sich jede der 3 Gruppen als ein Teil des Ganzen.

Inklusion: Da jedes Kind mit seiner Individualität und seinen Bedürfnissen angenommen wird, wie es ist, ist für das Kita-Team der Inklusionsgedanke selbstverständlich. Seit vielen Jahren werden Integrationskinder in der Einrichtung betreut.

Elternarbeit: Von großer Bedeutung ist eine intensive, vertrauensvolle Elternarbeit, da die Kita familienergänzend und -begleitend arbeitet. Im Vordergrund steht das Wohl der Kinder. Deshalb besteht ein ständiger Dialog zwischen den Eltern und dem Kita-Team:.

  • Tür- und Angelgespräche
  • Entwicklungsgespräche
  • Elternabende
  • Gemeinsames feiern von Festen
  • Möglichkeit zur Hospitation

Praktikanten: Gerne wird Praktikanten die Möglichkeit geboten, einen Einblick in das Berufsfeld der Erzieher/Erzieherinnen zu bekommen (z. B. während eines Schul- bzw. Sozialpraktikums). Fachschulpraktikanten werden während ihrer Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher gerne begleitet.


In der Kita findet Ihr Kind

  • Feste Bezugserzieherinnen in seiner Gruppe und gleichzeitig die Möglichkeit während der Freispielzeit die Kita zu erkunden (z. B. Besuch der anderen Gruppen, Frühstück in der Cafeteria), sowie gruppenübergreifende Angebote wahrzunehmen (z. B. Bewegungsbaustelle, Vorschultreff)
  • Zuwendung und Geborgenheit
  • Annahme und Stärkung der individuellen Persönlichkeit
  • Akzeptanz seiner Stärken und Schwächen
  • Spaß & Spiel mit den anderen Kindern
  • Spaß und Freude am Entdecken und Lernen
  • Unterstützung bei der Entwicklung seiner Sprache, Motorik, Selbständigkeit
  • Unterstützung beim Erlernen sozialer Kompetenzen
  • Unterstützung beim Erwerb von lebenspraktischen Fertigkeiten
  • Raum und Materialien zum Ausleben seiner Kreativität und Phantasie
  • Regelmäßige Naturerfahrungen (z. B. Naturtage)
  • Wertevermittlung, die ein soziales Miteinander ermöglichen
  • Dokumentationen (z. B. Portfolio), um bewusst seine eigene Entwicklung nachvollziehen/sehen zu können


Betreuungs- und Schließzeiten

Folgende Betreuungs- und Schließzeiten sind in der Kindertagesstätte zu beachten.

Die Kita bietet Ihnen folgende Betreuungszeiten an:

  • Kindergartenkinder (3 - 6 Jahre):
        • 6.55 bis 12.00 Uhr (ohne Mittagessen)
        • 6.55 bis 14.00 Uhr (mit Mittagessen)

Die Kita hat folgende Schließzeiten:

  • Freitag, 26. Januar 2024 - pädagogischer Tag
  • Montag, 12. Februar 2024 - Rosenmontag
  • Montag, 11. März 2024 - pädagogischer Tag
  • Montag, 3. Juni 2024 - pädagogischer Tag
  • 29. Juli 2024 - 9. August 2024 - Sommerschließzeit
  • Montag, 2. September 2024 - pädagogischer Tag
  • Montag, 7. Oktober 2024 - pädagogischer Tag


Neugierig geworden?

Für ein Gespräch oder vor einem Besuch rufen Sie einfach an und vereinbaren einen Termin. Das Team der Kita nimmt sich gerne Zeit für Ihr Anliegen.


Kita als berufliche Wirkungsstätte

Haben Sie Interesse bei uns zu arbeiten? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Fachbereichsleiter Gregor Anger steht für Fragen unter E-Mail (anger@gigu.de) oder der Rufnummer 06144/20-200 zur Verfügung.


Leistungsbeschreibung

Formen der Kindertagesbetreuung sind

  • Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -horte, altersübergreifende Tageseinrichtungen) und
  • Kindertagespflege.

Die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung steht im Zentrum einer verlässlichen Kinderbetreuung, die es Eltern ermöglicht, Familie und Beruf zu vereinbaren. Um Kinder möglichst früh optimal fördern zu können, hat das Land Hessen einen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 - 10 Jahren entwickelt, der eine bessere Vernetzung aller Bildungs- und Lernorte für Kinder vorsieht und aufeinander aufbauende und aneinander anschließende Bildungsinhalte, -ziele und Organisation von Bildung konzipiert.

Die Fördermaßnahmen des Landes Hessen werden seit dem 01.01.2014 im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch in der durch das Hessische Kinderförderungsgesetz geänderten Fassung zusammengefasst und teilweise neu geregelt.

Die Regelungen zur Landesförderung der Kindertagesbetreuung im HKJGB umfassen:

  • Tageseinrichtungen für Kinder (§ 32 HKJGB)
  • die Kindertagespflege (§ 32a HKJGB)
  • die Fachberatungen im Kontext BEP und Schwerpunkt-Kitas
  • Fachdienste Tagespflege (§ 32b HKJGB)
  • die Beitragsfreistellung im 3. Kindergartenjahr (§ 32c HKJGB)
  • die sog. „Kleine Bauförderung“ (§ 32d HKJGB)

Welche Gebühren fallen an?

Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren.

Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.

Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen:

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