Kinder- und JugendbüroArbeit des Kinder- und JugendbürosDas Kinder- und Jugendbüro (KiJu) der Stadt Ginsheim-Gustavsburg hat den Auftrag, aktiv einen Beitrag bei der produktiven Freizeitgestaltung der Kinder und Jugendlichen in Ginsheim-Gustavsburg zu leisten. Das Angebot wird in der Praxis in sechs Handlungsfeldern umgesetzt:
Personell wird diese Arbeit in Konzeption, Organisation, Verwaltung und Umsetzung von einem Team von hauptamtlichen Mitarbeiter*innen geleistet, unterstützt durch mehrere Honorarkräfte. Die Öffnungszeiten in beiden Kinder- und Jugendhäusern werden jeweils von zwei Kräften des Kinder- und Jugendbüros gewährleistet, die mit den Besucher*innen zusammen auch Ausflüge und Projekte außerhalb des offenen Programms planen. So werden die täglichen Angebote durch spezielle Highlights wie zum Beispiel Ausflüge, Übernachtungen, Grillnachmittage, Besuche von und Teilnahme an Sport-Events, selbst veranstaltete Turniere und vieles mehr ergänzt. Um jungen Menschen den Übergang von der Schule zum Berufsleben zu vereinfachen, bietet das Kinder- und Jugendbüro Beratungsmöglichkeiten an. Jugendliche haben die Möglichkeit, Hilfen beim Erstellen von Bewerbungen zu erhalten und die Gelegenheit, offene Fragen zum Einstieg ins Berufsleben zu stellen. ⇑ / Bauen und Immobilien / Kauf, Miete und Pacht / WohnungsaufsichtLeistungsbeschreibungIst die Benutzbarkeit eines Wohnraumes durch unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen erheblich beeinträchtigt, kann die Gemeinde anordnen, dass der Eigentümer diese Maßnahmen nachholt. Welche Unterlagen werden benötigt?Mietvertrag Welche Gebühren fallen an?Es fallen keine Gebühren an. RechtsgrundlageWas sollte ich noch wissen?Verstöße gegen die wohnungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000,00 Euro geahndet werden. BemerkungenMieter haben Ansprüche auf Herstellung der Benutzbarkeit der Wohnung und auf Abstellung von Mängeln gemäß § 535 Abs. 1 BGB und auf Mietminderung gemäß § 536 BGB, die zivilrechtlich – also nicht von einer Behörde – durchgesetzt werden können. Sie können sich hierüber von einem Rechtsanwalt oder von einem Mieterverein beraten lassen. Zuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |