Ferienprogramm

Ferienprogramm
Sommerferienspiele
 

Das Kinder- und Jugendbüro der Stadt Ginsheim-Gustavsburg bietet Ferienspiele für Kinder im Sommer und im Herbst an.

>> zum Anmeldeformular (Ferienprogramm 2024)


>> zum Informationsflyer - Ferienprogramm 2024 der Stadt Ginsheim-Gustavsburg



Sommerferienspiele

In den ersten zwei Wochen der hessischen Sommerferien werden die großen Sommerferienspiele veranstaltet.

Datum

  • 15. Juli 2024 - 26. Juli 2024

Betreuungszeit:

  • 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr (8.30 Uhr bis 9.00 Uhr Ankommenszeit) - eine Frühbetreuung findet nicht statt

Standort:

  • Kinder- und Jugendhaus Ginsheim - für alle Altersgruppen

Teilnehmerzahl:

  • 100 Kinder

Altersstufe:

  • ab: Kinder, die nach den Sommerferien in die 2. Klasse kommen
  • bis: Kinder, die nach den Sommerferien in die 7. Klasse kommen

Kosten:

  • 110,00 Euro pro Woche/Kind. 
  • das erste Geschwisterkind kostet die Hälfte (55,00 Euro)
  • jedes weitere Kind einer Familie kann kostenfrei an den Ferienspielen teilnehmen
  • für Bezieher*nnen von Sozialleistungen gilt bei entsprechendem Nachweis eine Gebührenreduzierung um 50 %

Anmeldung:

  • Ab dem 1. April eines Jahres sind Anmeldungen für die Sommer- und Herbstferienspiele in Ginsheim-Gustavsburg möglich.


Herbstferienspiele

In den Herbstferien wird ein spannendes und abwechslungsreiches Programm angeboten.

Datum

  • 21. Oktober 2024 - 25. Oktober 2024

Betreuungszeit:

  • 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr (8.30 Uhr bis 9.00 Uhr Ankommenszeit) - eine Frühbetreuung findet nicht statt

Standort:
Kinder- und Jugendhaus Ginsheim - für alle Altersgruppen

Teilnehmerzahl:

  • bis zu 50 Kinder

Altersstufe:

  • Kinder von der 2. bis zur 7. Klassenstufe

Kosten:

  • 110,00 Euro pro Woche/Kind.
  • das erste Geschwisterkind kostet die Hälfte (55,00 Euro)
  • jedes weitere Kind einer Familie kann kostenfrei an den Ferienspielen teilnehmen
  • für Bezieher*nnen von Sozialleistungen gilt bei entsprechendem Nachweis eine Gebührenreduzierung um 50 %

Anmeldung:

Ab dem 1. April eines Jahres sind Anmeldungen für die Sommer- und Herbstferienspiele in Ginsheim-Gustavsburg möglich.



Anmeldung

Für Fragen, Anmeldungen und weitere Informationen steht die Mitarbeiterin des Kinder- und Jugendbüros, Gabi Loth, im Rathaus Ginsheim unter der Rufnummer 06144/20-142 oder per E-Mail (loth@gigu.de), zur Verfügung.

Grundsätzlich gilt: ab dem jeweils 1. April eines Jahres sind Anmeldungen für die Sommer- und Herbstferienspiele in Ginsheim-Gustavsburg möglich. Informationen zu den Ferienspielen und zur Anmeldung  werden dann auf der Homepage zur Verfügung gestellt.


Leistungsbeschreibung

Ist die Benutzbarkeit eines Wohnraumes durch unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen erheblich beeinträchtigt, kann die Gemeinde anordnen, dass der Eigentümer diese Maßnahmen nachholt.

Bei untragbaren Wohnverhältnissen kann verlangt werden, dass die bauliche Beschaffenheit von Wohnungen oder Wohnräumen entsprechend geändert wird. Dies gilt insbesondere bei fehlender elektrischer Beleuchtung, fehlender Kochmöglichkeit, unzureichender Wasserversorgung und unzureichenden sanitären Einrichtungen. Weiterhin liegen untragbare Wohnverhältnisse bei offensichtlich ungenügendem Wärme- oder Schallschutz, bei zu geringer Raumhöhe (weniger als 2 m) und zu geringer Grundfläche (kein Aufenthaltsraum der Wohnung mit mindestens 9 qm) vor. Ausreichendes Tageslicht und ausreichende Luftzufuhr müssen ebenso gesichert sein wie der Schutz von Wänden, Decken oder Fußböden vor dauernder Durchfeuchtung oder vor Befall mit Schwamm oder tierischen Schädlingen.

Sind die Mängel offensichtlich so erheblich, dass gesundheitliche Schäden für die Bewohner zu befürchten sind und die Beseitigung der Mängel nicht verlangt werden kann, sind die Wohnungen oder Wohnräume für unbewohnbar zu erklären.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mietvertrag

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Verstöße gegen die wohnungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000,00 Euro geahndet werden.

Bemerkungen

Mieter haben Ansprüche auf Herstellung der Benutzbarkeit der Wohnung und auf Abstellung von Mängeln gemäß § 535 Abs. 1 BGB und auf Mietminderung gemäß § 536 BGB, die zivilrechtlich – also nicht von einer Behörde – durchgesetzt werden können. Sie können sich hierüber von einem Rechtsanwalt oder von einem Mieterverein beraten lassen.

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

 
Klassische Ansicht

Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen