FerienprogrammDas Kinder- und Jugendbüro der Stadt Ginsheim-Gustavsburg bietet Ferienspiele für Kinder im Sommer und im Herbst an. >> zum Anmeldeformular (Ferienprogramm 2024)>> zum Informationsflyer - Ferienprogramm 2024 der Stadt Ginsheim-Gustavsburg Sommerferienspiele
In den ersten zwei Wochen der hessischen Sommerferien werden die großen Sommerferienspiele veranstaltet. Datum
Betreuungszeit:
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Anmeldung:
HerbstferienspieleIn den Herbstferien wird ein spannendes und abwechslungsreiches Programm angeboten. Datum
Betreuungszeit:
Standort: Teilnehmerzahl:
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Anmeldung: Ab dem 1. April eines Jahres sind Anmeldungen für die Sommer- und Herbstferienspiele in Ginsheim-Gustavsburg möglich. AnmeldungFür Fragen, Anmeldungen und weitere Informationen steht die Mitarbeiterin des Kinder- und Jugendbüros, Gabi Loth, im Rathaus Ginsheim unter der Rufnummer 06144/20-142 oder per E-Mail (loth@gigu.de), zur Verfügung. Grundsätzlich gilt: ab dem jeweils 1. April eines Jahres sind Anmeldungen für die Sommer- und Herbstferienspiele in Ginsheim-Gustavsburg möglich. Informationen zu den Ferienspielen und zur Anmeldung werden dann auf der Homepage zur Verfügung gestellt. ⇑ / Partnerschaft und Familie / Kinderbetreuung / Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen in der KommunalpolitikLeistungsbeschreibungAls kinderpolitische Richtschnur gibt Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention vor, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, ihre Sichtweise in alle sie betreffende Entscheidungen einzubringen. Auch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit nachhaltig zu unterstützen. Insbesondere sollen junge Menschen und ihre Familien an sie betreffenden Planungen in angemessener Weise beteiligt werden. Zielsetzung der außerschulischen Jugendbildung ist es danach, junge Menschen zu befähigen, ihre persönlichen und sozialen Lebensbedingungen selbst zu erkennen, ihre gesellschaftlichen Interessen durchzusetzen und die Demokratisierung in allen Bereichen zu verwirklichen. Das Land Hessen hat die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen ausdrücklich in der Hessischen Gemeindeordnung (§§ 4c, 8c HGO) und der Hessischen Landkreisordnung (§§ 4c, 8a HKO) festgeschrieben. Die Form der Beteiligung bleibt den Gemeinden - anders als bei der zweiten Gruppe der nicht-wahlberechtigten Einwohner, den Ausländern außerhalb der EU (vgl. §§ 84 ff. HGO) - dabei weitgehend freigestellt. Gesetzlich zulässig sind institutionalisierende Beteiligungsformen wie z.B. Kinder- und Jugendparlamente oder -beiräte sowie Anhörungs-, Vorschlags- und Redemöglichkeiten in der Gemeindevertretung aber auch projektbezogene Beteiligungsmodelle, wie z.B. die Gestaltung eines Spielgeländes, Stadtteilerkundungen, Kinderkulturprojekte, Zukunftswerkstätten etc.). Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in ihren Kommunen ist deshalb sinnvoll, weil Kinder und Jugendliche die Auswirkungen ihres Engagements sehen, nachzuvollziehen und sich damit zu identifizieren lernen. Ferner sollen Kinder und Jugendliche als Expertinnen und Experten in eigener Sache ernst genommen werden und der Politik wertvolle Anregungen geben können. Den Städten und Gemeinden kommt eine wichtige Bedeutung bei der Auswahl der geeigneten Formen der Beteiligung zu, denn sie sind das unmittelbare Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen. Kinder- und jugendfreundliche Kommunen sind lebenswert für alle RechtsgrundlageZuständige MitarbeiterZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |