Ferienprogramm

Ferienprogramm
Sommerferienspiele
 

Das Kinder- und Jugendbüro der Stadt Ginsheim-Gustavsburg bietet Ferienspiele für Kinder im Sommer und im Herbst an.

>> zum Anmeldeformular (Ferienprogramm 2024)


>> zum Informationsflyer - Ferienprogramm 2024 der Stadt Ginsheim-Gustavsburg



Sommerferienspiele

In den ersten zwei Wochen der hessischen Sommerferien werden die großen Sommerferienspiele veranstaltet.

Datum

  • 15. Juli 2024 - 26. Juli 2024

Betreuungszeit:

  • 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr (8.30 Uhr bis 9.00 Uhr Ankommenszeit) - eine Frühbetreuung findet nicht statt

Standort:

  • Kinder- und Jugendhaus Ginsheim - für alle Altersgruppen

Teilnehmerzahl:

  • 100 Kinder

Altersstufe:

  • ab: Kinder, die nach den Sommerferien in die 2. Klasse kommen
  • bis: Kinder, die nach den Sommerferien in die 7. Klasse kommen

Kosten:

  • 110,00 Euro pro Woche/Kind. 
  • das erste Geschwisterkind kostet die Hälfte (55,00 Euro)
  • jedes weitere Kind einer Familie kann kostenfrei an den Ferienspielen teilnehmen
  • für Bezieher*nnen von Sozialleistungen gilt bei entsprechendem Nachweis eine Gebührenreduzierung um 50 %

Anmeldung:

  • Ab dem 1. April eines Jahres sind Anmeldungen für die Sommer- und Herbstferienspiele in Ginsheim-Gustavsburg möglich.


Herbstferienspiele

In den Herbstferien wird ein spannendes und abwechslungsreiches Programm angeboten.

Datum

  • 21. Oktober 2024 - 25. Oktober 2024

Betreuungszeit:

  • 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr (8.30 Uhr bis 9.00 Uhr Ankommenszeit) - eine Frühbetreuung findet nicht statt

Standort:
Kinder- und Jugendhaus Ginsheim - für alle Altersgruppen

Teilnehmerzahl:

  • bis zu 50 Kinder

Altersstufe:

  • Kinder von der 2. bis zur 7. Klassenstufe

Kosten:

  • 110,00 Euro pro Woche/Kind.
  • das erste Geschwisterkind kostet die Hälfte (55,00 Euro)
  • jedes weitere Kind einer Familie kann kostenfrei an den Ferienspielen teilnehmen
  • für Bezieher*nnen von Sozialleistungen gilt bei entsprechendem Nachweis eine Gebührenreduzierung um 50 %

Anmeldung:

Ab dem 1. April eines Jahres sind Anmeldungen für die Sommer- und Herbstferienspiele in Ginsheim-Gustavsburg möglich.



Anmeldung

Für Fragen, Anmeldungen und weitere Informationen steht die Mitarbeiterin des Kinder- und Jugendbüros, Gabi Loth, im Rathaus Ginsheim unter der Rufnummer 06144/20-142 oder per E-Mail (loth@gigu.de), zur Verfügung.

Grundsätzlich gilt: ab dem jeweils 1. April eines Jahres sind Anmeldungen für die Sommer- und Herbstferienspiele in Ginsheim-Gustavsburg möglich. Informationen zu den Ferienspielen und zur Anmeldung  werden dann auf der Homepage zur Verfügung gestellt.


/ Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt

Leistungsbeschreibung

Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung in einem deutschen Eheregister besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

Verfahrensablauf

Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

  •  Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
  • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
  • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.

Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Standesamt des Ortes, wo Sie wohnen oder zuletzt Ihren Wohnsitz hatten oder sich gewöhnlich aufhalten.

Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg


Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen beim Standesamt telefonisch einen Termin. 

Bei der Terminvereinbarung können wir bereits Fragen beantworten und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie benötigen.

Voraussetzungen

Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.

Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Antragsberechtigte:

  • jeder Ehegatte
  • sind beide verstorben:
    • deren Eltern und
    • deren Kinder

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
  • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer

Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen:

  • Bei Geburt der Eheleute in Deutschland:
    • die Geburtsurkunden
  • Bei Geburt der Eheleute im Ausland:
    • die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
  • War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:
    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
    • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen – zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
    • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts
  • Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:
    • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften

Welche Gebühren fallen an?

Sofern das Standesamt I in Berlin zuständig ist, richtet sich die Gebühr nach Berliner Landesrecht.

Gebühr: 94,00 €
Vorkasse: Nein
für die Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

Gebühr: 12,00 €
Vorkasse: Nein
für die Ausfertigung der Eheurkunde, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

Gebühr: 6,00 €
Vorkasse: Nein
für jedes weitere ausgefertigte Exemplar der Eheurkunde, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

Rechtsgrundlage

Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport.

Zuständige Mitarbeiter

 
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