Familienzentrum "Schatzinsel", Kita II

Familienzentrum "Schatzinsel", Kita II
 

Unser Familienzentrum versteht sich ...

als Begegnungs- und Beratungsstätte und Ort für niedrigschwellige Bildungsangebote und Projekte. Es entwickelt sich stetig weiter. Wir sind offen für Ihre Anregungen und Ideen. Kommen Sie gerne auf uns zu.


Uns zeichnet aus ...

  • dass ein Fokus auf der sprachlichen Bildung besonders für Familien mit Migrationshintergrund liegt.
  • interkulturelle Projekte


Unsere Angebote kurz und knapp sind ...

  • Kooperation mit dem Stadtteilbüro Bebel13 des Caritasverbandes Offenbach
  • Interkulturelle Angebote
  • Spielkreise für Mütter und Kinder ohne Kita-Platz
  • musikalische Früherziehung in Kooperation mit der kommunalen Musikschule
  • Zusammenarbeit mit dem kommunalen Kinder- und Jugendbüro
  • Kooperation mit dem kommunalen Seniorenbüro
  • Beratungsangebote: Frühförder- und Beratungsstelle, Logopädie,
  • Wirbelsäulengymnastik
  • Kooperation mit diversen Gruppen - Räumlichkeiten zur Verfügung stellen

Krabbelgruppe


Beratungsangebote

    Frühförder- und Beratungsstelle der WfB Rhein-Main e.V.
    Das Familienzentrum Kita II „Schatzinsel“ bietet gemeinsam mit der Frühförder- und Beratungsstelle der WfB Rhein-Main e.V. ein Beratungsangebot an. Es richtet sich an Eltern von Kindern bis sechs Jahren, die in Ginsheim-Gustavsburg wohnen und Fragen zur Entwicklung ihres Kindes haben.


    Die Pädagogin Frau Kein steht als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Im Einzelgespräch und im geschützten Rahmen nimmt sie sich Zeit für die persönlichen Fragen der Eltern. Terminvergabe und die Einzelheiten können die Eltern unter der Telefonnummer 06134/565989 mit der Koordinatorin des Familienzentrums, Martina Rück, klären.


    • 13. Juli 2023
    • 14. September 2023
    • 19. Oktober 2023
    • 09. November 2023 
    • 07. Dezember 2023


    Stadtteilbüro Bebel13 des Caritasverbandes Offenbach

    • Flüchtlings- und Migrationsberatung
    • allg. Lebensberatung

    Seniorenbeirat
    Der Seniorenbeirat bietet Sprechstunden zu folgenden Terminen (→ siehe Link) im Familienzentrum an.

    Behindertenbeauftragter
    Der Behindertenbeauftragte der Stadt Ginsheim-Gustavsburg, Engelbert Wiedmann, bietet Sprechstunden zu folgenden Terminen (→ siehe Link) im Familienzentrum an.


    Kontakt

    Das Familienzentrum "Schatzinsel", Kita II ist erreichbar über:

    / Partnerschaft und Familie / Kinderbetreuung / Kindertageseinrichtungen

    Leistungsbeschreibung

    Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).

    Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

    Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.

    Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
    Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.

    Rechtsgrundlage

    Bemerkungen

    Dateianhänge

    Online-Verfahren

     
    Klassische Ansicht

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