Familienzentrum "Schatzinsel", Kita II

Familienzentrum "Schatzinsel", Kita II
 

Unser Familienzentrum versteht sich ...

als Begegnungs- und Beratungsstätte und Ort für niedrigschwellige Bildungsangebote und Projekte. Es entwickelt sich stetig weiter. Wir sind offen für Ihre Anregungen und Ideen. Kommen Sie gerne auf uns zu.


Uns zeichnet aus ...

  • dass ein Fokus auf der sprachlichen Bildung besonders für Familien mit Migrationshintergrund liegt.
  • interkulturelle Projekte


Unsere Angebote kurz und knapp sind ...

  • Kooperation mit dem Stadtteilbüro Bebel13 des Caritasverbandes Offenbach
  • Interkulturelle Angebote
  • Spielkreise für Mütter und Kinder ohne Kita-Platz
  • musikalische Früherziehung in Kooperation mit der kommunalen Musikschule
  • Zusammenarbeit mit dem kommunalen Kinder- und Jugendbüro
  • Kooperation mit dem kommunalen Seniorenbüro
  • Beratungsangebote: Frühförder- und Beratungsstelle, Logopädie,
  • Wirbelsäulengymnastik
  • Kooperation mit diversen Gruppen - Räumlichkeiten zur Verfügung stellen

Krabbelgruppe


Beratungsangebote

    Frühförder- und Beratungsstelle der WfB Rhein-Main e.V.
    Das Familienzentrum Kita II „Schatzinsel“ bietet gemeinsam mit der Frühförder- und Beratungsstelle der WfB Rhein-Main e.V. ein Beratungsangebot an. Es richtet sich an Eltern von Kindern bis sechs Jahren, die in Ginsheim-Gustavsburg wohnen und Fragen zur Entwicklung ihres Kindes haben.


    Die Pädagogin Frau Kein steht als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Im Einzelgespräch und im geschützten Rahmen nimmt sie sich Zeit für die persönlichen Fragen der Eltern. Terminvergabe und die Einzelheiten können die Eltern unter der Telefonnummer 06134/565989 mit der Koordinatorin des Familienzentrums, Martina Rück, klären.


    • 13. Juli 2023
    • 14. September 2023
    • 19. Oktober 2023
    • 09. November 2023 
    • 07. Dezember 2023


    Stadtteilbüro Bebel13 des Caritasverbandes Offenbach

    • Flüchtlings- und Migrationsberatung
    • allg. Lebensberatung

    Seniorenbeirat
    Der Seniorenbeirat bietet Sprechstunden zu folgenden Terminen (→ siehe Link) im Familienzentrum an.

    Behindertenbeauftragter
    Der Behindertenbeauftragte der Stadt Ginsheim-Gustavsburg, Engelbert Wiedmann, bietet Sprechstunden zu folgenden Terminen (→ siehe Link) im Familienzentrum an.


    Kontakt

    Das Familienzentrum "Schatzinsel", Kita II ist erreichbar über:

    Leistungsbeschreibung

    Formen der Kindertagesbetreuung sind

    • Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -horte, altersübergreifende Tageseinrichtungen) und
    • Kindertagespflege.

    Die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung steht im Zentrum einer verlässlichen Kinderbetreuung, die es Eltern ermöglicht, Familie und Beruf zu vereinbaren. Um Kinder möglichst früh optimal fördern zu können, hat das Land Hessen einen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 - 10 Jahren entwickelt, der eine bessere Vernetzung aller Bildungs- und Lernorte für Kinder vorsieht und aufeinander aufbauende und aneinander anschließende Bildungsinhalte, -ziele und Organisation von Bildung konzipiert.

    Die Fördermaßnahmen des Landes Hessen werden seit dem 01.01.2014 im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch in der durch das Hessische Kinderförderungsgesetz geänderten Fassung zusammengefasst und teilweise neu geregelt.

    Die Regelungen zur Landesförderung der Kindertagesbetreuung im HKJGB umfassen:

    • Tageseinrichtungen für Kinder (§ 32 HKJGB)
    • die Kindertagespflege (§ 32a HKJGB)
    • die Fachberatungen im Kontext BEP und Schwerpunkt-Kitas
    • Fachdienste Tagespflege (§ 32b HKJGB)
    • die Beitragsfreistellung im 3. Kindergartenjahr (§ 32c HKJGB)
    • die sog. „Kleine Bauförderung“ (§ 32d HKJGB)

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren.

    Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.

    Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
    Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.

    Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen:

    Dateianhänge

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